Beginn: 15.00 Uhr / Dauer: ca. 2 Stunden
mit:
Rechtsanwalt Ursus Koerner von Gustorff, Berlin
Rechtsanwalt Hannes Honecker, Berlin
Rechtsanwältin Dr. Jenny Lederer, Essen (angefragt)
Mit dem 50. Strafrechtsänderungsgesetz vom November 2016 wurde das Sexualstrafrecht neu justiert und geschärft. Nach nunmehr sechs Jahren ist es Zeit für eine Bestandsaufnahme: Wie hat sich die Arbeit der im Sexualstrafrecht tätigen Verteidiger*innen verändert? Muss sich die Verteidigung stärker auf eine materiellrechtliche Verteidigung konzentrieren? Welches Einlassungsverhalten erscheint der neuen Rechtslage angebracht, besonders im Hinblick auf richterliche Vernehmungen im Ermittlungsverfahren? Welche Mechanismen haben sich bei Staatsanwaltschaften und Gerichten etabliert?
Die Veranstaltung soll dem Erfahrungsaustausch für Kolleg*innen dienen, die im Bereich des Sexualstrafrechts als Verteidiger*innen tätig sind. Im Vordergrund werden daher nicht Referate stehen, sondern die Diskussion der sich aus der nun geltenden Rechtslage ergebenden Verteidigungsansätze. Eine aktive Teilnahme wird daher begrüßt. Diese Diskussion muss sich auch nicht auf die oben aufgeworfenen Fragen beschränken. Eine Fortsetzung des Austausches ist für den „realen“ Strafverteidigertag im Mai 2023 geplant. Ziel ist, ein dauerhaftes Netzwerk aufzubauen, dass dem Erfahrungsaustausch und gegenseitiger Unterstützung dient.
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