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strafe muss nicht sein

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Die Strafverteidigervereinigungenrichten seit 1977 den jährlichen Strafverteidigertag aus und nehmen gemeinsam Stellung zu rechtspolitischen Fragen. Das Organisationsbüro gibt die Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, das Mitglieder-Magazin freispruch sowie unregelmäßig erscheinende Policy Paper und Hintergrundanalysen heraus. Das Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen vertritt derzeit zwölf regionale Vereinigungen mit rund 2.500 Mitgliedern.

 

fast fünf jahrzehnte strafverteidigertag

Am 14. und 15. Mai 1977 fand in Hannover der erste Strafverteidigertag statt. In der NJW hieß es als Ankündigung lapidar:

»Mehrere Gruppierungen von Strafverteidigern wollen Mitte Mai in Hannover zu einer Tagung zusammentreffen. Der DAV und der Deutsche Strafverteidiger e.V. – Arbeitsgemeinschaft des DAV – sind an dieser Veranstaltung nicht beteiligt.« (Heft 21/22 1976, III)

Eine Seite weiter und scheinbar ohne Zusammenhang wurde unter »Verschiedenes« die Gründung der Vereinigung Niedersächsischer Strafverteidiger im März 1976 hingewiesen.
Nicht umsonst fiel die Darstellung des Strafverteidigertages und der ihn begründenden und ausrichtenden Strafverteidigervereinigungen so knapp aus. Die Tatsache alleine, dass sich Strafverteidiger/innen außerhalb des Deutschen Anwaltvereins zusammenschlossen, sorgte für Unmut. In Berlin, Hessen, Niedersachsen und anderen Bundesländern hatten Strafverteidiger/innen begonnen, sich gegen die Einschränkung der Verteidigerrechte zu organisieren. Die meisten von ihnen sahen sich vom Deutschen Anwaltverein gegen Berufsverbote, Ermittlungsverfahren, die Überwachung von Verteidigern, Ehrengerichtsverfahren und andere Maßnahmen nicht mehr ausreichend unterstützt.
Bereits vor dem ersten Strafverteidigertag in Hannover hatten sich bundesweit Anwälte/innen in regionalen Strafverteidigervereinigungen getroffen. Die Tagesordnung eines dieser Treffen vom 8. Mai 1976 fasst die damals typischen Problemfelder zusammen:
»1. Berufsverbote/Ausschließung für Anwälte, Referendare;
2. Gutachten mit Schriftsätzen für verschiedene Punbkte über die politische Repression in der BRD an die UN-Menschenrechtskommission;
3. Diskussions-Gruppe über Stammheim…«

Als Mitte Mai 1977 der 1. Strafverteidigertag unter dem Titel „Schutz durch das Strafrecht – Schutz vor dem Strafrecht: Verteidigung im Widerstreit“ stattfand, kam es zum offenen Eklat mit dem DAV. Dr. Erich Schmidt-Leichner, Vorsitzender des dem DAV nahestehenden Deutsche Strafverteidiger e.V., zog seine Zusage, als Gastredner teilzunehmen, wenige Tage vor der Veranstaltung zurück. In seinem Schreiben an Rechtsanwalt Bertram Börner heißt es u.a.:

»Wie Sie mir […] selbst mitteilen, wurde seitens des Deutschen Anwaltvereins – Herrn Kollegen Dr. Brangsch – gegen die Veranstaltung […] protestiert. […] Ich schlage vor, dass Sie sämtlichen anwesenden Kollegen der drei Vereine nahelegen, zum Deutschen Anwaltstag nach München zu kommen, auf dem genau dieselben Probleme in Referaten behandelt […] werden. […] Ich würde es für besser halten, wenn sich die Mitglieder dieser Vereine als Mitglieder unseres Vereins anmelden würden, wobei selbstverständlich, wie Sie verstehen werden, im Einzelfall über die Aufnahme durch besondere Gremien unseres Vereins entschieden wird.«

Die Strafverteidigervereinigungen haben dies nicht getan. Vielmehr fand die Tagung ohne Schmidt-Leichner statt und hat sich seitdem zu einer festen Einrichtung entwickelt. Auf welche Weise »dieselben Probleme« andernorts diskutiert wurden, legt indes der Beitrag Dr. Brangschs auf der als Alternative zum Strafverteidigertag im Oktober des selben Jahres durchgeführten »1. Deutschen Strafverteidiger-Tagung« nahe:

»Wir sind uns einig in dem Anliegen, […] eine Grenze zu ziehen gegenüber solchen Verteidigern, die sich zu Komplizen ihrer Mandanten machen… Wir können die Augen nicht davor verschließen, dass Schlagzeilen gemacht wurden von einer kleinen Gruppe von Verteidigern, die ihre Berufstätigkeit mit einem Kampf gegen unsere staatliche Grundordnung und sogar mit Konspiration mit Verbrechern verbinden. […] Wir begrüßen deshalb, dass der Gesetzgeber gesprochen und das Kontaktsperregesetz vom 2.10.77 verkündet hat, so problematisch das Gesetz auch sein mag.«

244 Teilnehmer/innen besuchten den ersten Strafverteidigertag in Hannover. Die Veranstaltung ist seitdem zu einer festen Institution geworden.

Der Strafverteidigertag war von Beginn an mehr als Fortbildungsveranstaltung oder berufsständische Versammlung: ein Forum kritischer Advokatur.
Wichtige Themen waren neben den Ende der 1970er Jahren durchgeführten Ehrengerichtsverfahren gegen Rechtsanwälte/innen und das Kontaktsperregesetz:

  • Eingriffe der Exekutive in das Strafverfahren
  • Strafvollzug und lebenslange Strafe durch Sicherungsverwahrung
  • Anti-Terrorgesetzgebung
  • die Kriminalisierung sozialer und politischer Bewegungen
  • die Europäisierung des Strafrechts.

Dabei stehen die Strafverteidiger/innen – wie Dr. Stefan König in einem Vortrag zum 25. Strafverteidigertag formulierte – weiter »mit dem Rücken an der Wand. Das ist sozusagen die berufsspezifische Haltung. Die typische Standbewegung. Und auch die für das rechtspolitische Erscheinungsbild charakteristische Haltung.«

Heute ist der Strafverteidigertag mit regelmäßig über 700 Teilnehmer/innen die größte jährliche Veranstaltung zu Themen des Straf- und Strafprozessrechts. Zwölf Vereinigungen haben sich im Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen zusammengeschlossen. Neben der Organisation und Durchführung des Strafverteidigertags engagieren sich die Strafverteidigervereinigungen durch rechtspolitische Stellungnahmen und Interventionen in Gesetzgebungsverfahren, durch lokale Veranstaltungen und Seminare und geben gemeinsam die Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen heraus.


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