Forum kritischer Advokatur

Seit rund vier Jahrzehnten ist der Strafverteidigertag die größte und bedeutendste Fachtagung zu Fragen des Straf- und Strafprozessrechts in Deutschland und ein Forum kritischer Advokatur. Jährlich nehmen mehr als 500 Strafverteidiger*innen, Vertreter*innen aus Justiz, Politik und Wissenschaft an der dreitägigen Veranstaltung teil. Der Strafverteidigertag nimmt Stellung zu relevanten rechtspolitischen Entwicklungen und sorgt für einen Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft.

Die Härte des Rechtsstaats

Droht eine Renaissance des starken Staates?

46. Strafverteidigertag * 28. – 30. März 2025 in Bochum

Macht und Ohnmacht vor Gericht

45. Strafverteidigertag

1. – 3. März 2024  Universität Hamburg

zum thema  

Strafe ist Macht, das Strafverfahren in Form gebrachte Machtausübung. Von der ersten Ermittlungshandlung bis zur richterlichen Urteilsbildung ist das Verfahren zwangsläufig geprägt von der Macht staatlicher Ermittlungs-, Verfolgungs- und Justizorgane über die Beschuldigten, die ihren Höhepunkt im Entzug der Freiheit hat. Gegen diese Macht schützt die Beschuldigten einzig die Förmlichkeit des Verfahrens.

Seit Jahren wird die stete Zunahme von Tatbeständen und die Ausweitung der Strafbarkeit im materiellen Strafrecht beklagt. Kein Bereich des gesellschaftlichen und privaten Lebens, der nicht umhegt wäre durch strafrechtliche Normen, die die Grenzen des Zulässigen mittels Strafandrohung aufzeigen. Weniger Aufmerksamkeit erfährt indessen der damit korrespondierende Abbau von Verfahrensvorschriften, in der Regel solcher, die dem Schutz Beschuldigter dienen. Zugleich wehren sich die Justizverwaltungen vehement gegen die Einführung neuer Vorschriften, die den Strafprozess transparenter und überprüfbarer machen – allem voran gegen die Einführung einer technischen Dokumentation der Hauptverhandlung. Auch gegen die geplante Regelung des Einsatzes von V-Personen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, der bislang im Graubereich der Regelungslosigkeit vor sich hin wuchert, und das Verbot der staatlichen Tatprovokation setzen sich die Innen- und Justizverwaltungen verbissen zur Wehr. Macht wird aber nicht nur durch die exklusive Definitionsmacht über das Geschehen im Haupt- und Ermittlungsverfahren gesichert, sondern auch durch eine exklusive Sprache, die sich dem Verständnis eines großen Teils der Beschuldigten entzieht.

Ist unser Rechtsstaat eigentlich noch zu retten?

44. Strafverteidigertag

12.-14. Mai 2023 freie Universität Berlin

zum thema  

Der Rechtsstaat scheint heute noch gefährdeter als der deutsche Wald. Von Klimaaktivisten, die sich an die Straße kleben, über Freunde russischer Kriegspolitik und palästinensische Fahnenverbrenner, arabische oder kurdische Großfamilien, echte oder vermeintliche Coronabetrüger und falsch abrechnende Teststellen bis zu verschlüsselten Onlineplattformen mit wahlweise Pornographie oder semilegalen Rauschmitteln ruft jede gesellschaftliche Krise immer auch ihre Mahner auf den Plan. Keine Krise ohne die ihr eigene Strafnorm, kein Problem, das nicht (auch) strafrechtlich bewältigt werden soll, um den Rechtsstaat zu schützen, denn sein Untergang scheint nahe.

Auch Strafverteidiger*innen sehen den Rechtsstaat stets bedroht – bedroht von Polizeigewerkschaftlern, Rechtspolitikern, No-means-No-Aktivistinnen und überhaupt: Populisten. Über die zur Gewohnheit verblasste Aufregung über die ständige Ausweitung der Strafbarkeit gerät leicht aus dem Blick, dass damit seit längerem eine grundsätzliche Veränderung des Verhältnisses einhergeht, in dem der (strafende) Staat dem Bürger gegenüber tritt. Strafbar sind nicht nur in einer zunehmenden Zahl Tatbestände, die im Vorfeld konkreter Rechtsgutsverletzung liegen, das zum Interventionsrecht verkommende Strafrecht begibt sich zunehmend in Bereiche der Gefahrenabwehr und löst sich damit zugleich von einem Strafrecht, das notwendigerweise retrospektiv auf eine individuell und konkret zurechenbare Schuld reagiert. 

43. StVT Regensburg 2019

Die Ergebnisse der Tagung als PDF
Die Regensburger Thesen zum Strafprozess als PDF
Resolution des Strafverteidigertages zur Türkei
Von Freitag, 22. März 2019, bis Sonntag, 24. März 2019, beriet der 43. Strafverteidigertag in Regensburg. Teil nahmen mehr als 850 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, überwiegend Strafverteidiger*innen, aber auch Vertreter*innen der Rechtswissenschaften und der Justiz.
Im Zentrum der Tagung stand der Strafprozess. Unter dem Titel »Psychologie des Strafverfahrens« befassten sich insgesamt acht Arbeitsgruppen überwiegend mit strafprozessualen Themen.
Der Strafprozess stellt den Kern des angewandten Strafrechts dar. Hier werden nicht nur die Normen des materiellen Strafrechts angewandt, sondern es gilt, den Tatvorwurf gegen einen Beschuldigten zu überprüfen und ggfs. das individuelle Maß an Schuld zu ermitteln, das die Grundlage der späteren Strafzumessung darstellt. Nichts weniger als die »materielle Wahrheit« soll der Strafprozess ermitteln.
Um dies zu gewährleisten, ist das Verfahren einem engen Korsett von Normen und Verfahrensregeln unterworfen, die auch den Beschuldigten schützen. Das Strafprozessrecht versucht damit u.a. das Ungleichgewicht zwischen den ermittelnden staatlichen Behörden und Beschuldigten zu lindern. Beschuldigtenrechte sind daher immer auch Normen, die der Verfahrenssicherung und der Wahrheitsfindung dienen.
In jüngster Zeit werden Stimmen laut, die eine Beschränkung dieser Beschuldigtenrechte fordern, um Strafverfahren schneller und effizienter zu gestalten. Forderungen eines sog. »Strafkammertages«, an dem Ende 2017 etwa 60 Richterinnen und Richter teilnahmen, wurden in den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD übernommen, obwohl sie von der Wissenschaft, den Anwaltsverbänden wie auch von vielen Vertretern der Strafjustiz scharf kritisiert wurden.
Der Strafverteidigertag stellte eigene Thesen zu einer notwendigen Reform des Strafverfahrens entgegen. Dazu zählt u.a. die Forderung nach einer audio-visuellen Dokumentation von Vernehmungen im Ermittlungsverfahren wie auch der Hauptverhandlung, die in Deutschland nach wie vor nicht vorgesehen sind.
Das Plenum des Strafverteidigertages verabschiedete darüber hinaus eine Resolution zur Freilassung der 18 türkischen Rechtsanwälte, die am 20. März 2019 in der Türkei zu langen Haftstrafen verurteilt wurden und brachte erneut die Sorge um das Wohlergehen türkischer Kolleg*innen zum Ausdruck.

42. StVT Münster 2018

Der Eröffnungsvortrag von Rechtsanwalt Dr. Frank Nobis PDF
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen 1 bis 7 des 42. Strafverteidigertages PDF
Die Resolution des 42. Strafverteidigertages zur Situation der verfolgten Anwält*innen in der Türkei als PDF
Ende der 90er Jahre prägte der Begriff des »Raums der Freiheit« die rechts politische Debatte. Nicht erst seit die dahinter stehende europäische Idee durch Nationalisten infrage gestellt wurde, zeichnet sich ab, dass nicht die Freiheit, sondern die Unfreiheit Konjunktur hat. Unerwünschtes soll durch Strafe eingedämmt, die Unerwünschten sollen durch Einschluss (oder Abschiebung) ausgeschlossen werden.
Der letzte Strafverteidigertag befasste sich bereits mit der Eroberung des Gesellschaftlichen durch das Strafrecht. Der kommende Strafverteidigertag soll einen Blick hinter den Zaun werfen, dorthin, wo die Bestraften und Ausgeschlossenen unter Verwahrung oder Führungsaufsicht leben, und befasst sich mit Technologien der Identifizierung möglicher Straftäter. Ist das Resozialisierungsziel mehr als eine leere Formel, die auf dem Papier steht? Funktioniert das Strafrechtssystem noch, das der Idee nach konkrete Normverletzungen sanktionieren soll (und nicht vorrangig den »Täter«), wenn (potentiell) deviante Personen und Gruppen medial, politisch und zunehmend auch justiziell als »Feinde« identifiziert werden? Welche Strafbarkeiten sind aufgrund gesellschaftlichen Wandels historisch (und gehören »entrümpelt«), welche neuen Straftatbestände erwarten uns im Fahrwasser wirtschaftlich-technologischer Entwicklung? Und: Was geschieht mit einer Gesellschaft, wenn das freiheitssichernde Strafrecht zum staatlichen Feindstrafrecht wird – wie in der Türkei?

41. StVT Bremen 2017

Rechtspolitische Forderungen des 41. Strafverteidigertages PDF
Der Schrei nach Strafe: Egal ob es um Steuern (‚Panama-Papers‘), den Wettbewerb unter Ärzten und Pharmaunternehmen, um Doping im Sport, private Autorennen auf öffentlichen Straßen oder unerwünschte Sexualkontakte geht – gesellschaftliche Missstände werden bevorzugt mit strafrechtlichen Sanktionen beantwortet. Strafe ist längst nicht mehr ‚letztes Mittel‘, sondern Mittel der Wahl zur politischen Steuerung.
Dem steht die empirische Erkenntnis entgegen, dass Strafe in vielen Deliktsbereichen weder abschreckend wirkt, noch die in sie gesetzten spezialpräventiven Hoffnungen erfüllen kann. Mit großem Aufwand müssen die schädlichen Wirkungen des Freiheitsentzugs begrenzt werden, damit eine Resozialisierung trotz Freiheitsstrafe wenigstens möglich wird.
Dennoch zielt die rechtspolitische Entwicklung auf eine Ausweitung der Strafbarkeit. Damit einher geht nicht ‚nur‘ eine erweiterte Kriminalisierung, sondern die stete Ausweitung der Zuständigkeiten von Strafverfolgungsbehörden. Haben wir es mit einer »Kriminalisierung der Politik« zu tun?
 

40. StVT Frankfurt/Main 2016

Thomas Scherzberg: Vom (unmöglichen) Zustand der Strafverteidigung | Eröffnungsvortrag PDF
»Ein Verteidiger, der seine Aufgaben ernst nimmt, muss […] der Justiz die Grenzen ihrer eigenen Gerechtigkeit deutlich machen…«
(Heinrich Hannover, Die Republik vor Gericht)
Verhandlungen in Abwesenheit des Angeklagten, Verteidigerausschluss kurz vor Prozessbeginn, Verbot gemeinschaftlicher Verteidigung, Entpflichtungen wegen angeblicher Unbotmäßigkeit, Kontaktsperregesetz, das Abhören von Verteidigergesprächen – als der Strafverteidigertag vor 40 Jahren erstmals tagte, schien allen Beteiligten klar, dass Verteidigung »Kampf« bedeutet: Ein Kampf, bei dem es um mehr als Berufsstandsrechte darum ging, Angriffe des Staates gegen Freiheitsrechte der Bürger abzuwehren. »Gegengewicht zu staatlicher Gewalt kann Strafverteidigung nur dann sein, wenn sie selbst frei ist«, fasste Hans Holtfort auf dem 2. Strafverteidigertag zusammen, »Eingriffe in diese Freiheit sind immer Einschränkungen der Rechte des Bürgers.«

39. StVT Lübeck 2015

Gerald Goecke Wahrnehmungsherrschaft über die Beweiserhebung und das Recht auf ein faires Verfahren
Der 39. Strafverteidigertag 2015 befasste sich mit möglichen und nötigen Reformen des Strafverfahrens. Im Zentrum der Diskussionen standen dabei die Themen (frühe Verteidigung im) Ermittlungsverfahren, Dokumentation der Hauptverhandlung, Jugendstrafrecht und Untersuchungshaftrecht.
Rechtsanwalt Gerald Goecke hielt den Eröffnungsvortrag zum Thema »Wahrnehmungsherrschaft über die Beweiserhebung und das Recht auf ein faires Verfahren«

38. StVT Dresden 2014

Rechtsanwalt Prof. Dr. Endrik Wilhelm: Fehlerquellen bei der Überzeugungs-bildung
Der 38. Strafverteidigertag 2014 stand unter dem Titel »Vom Bedeutungsverlust der Hauptverhandlung«. Über 600 Teilnehmer/innen diskutierten an drei Tagen unter anderem folgende Themen: Das verfassungsrechtliche Gebot bestmöglicher Sachaufklärung; Abwesenheitsrecht des Angeklagten; polizeilicher Informationsaustausch, Rechtshilfe und die Europäische Ermittlungsanordnung; die Instrumentalisierung des Strafverfahrens zur Durchsetzung verfahrensfremder Zwecke; das Für und Wider einer Entkriminalisierung des Umgangs mit Drogen; freiheitsentziehende Maßregeln.

37. StVT Freiburg 2013

Der Eröffnungsvortrag von Rechtsanwalt Martin Lemke »Die Akzeptanz des Rechtsstaats in der Justiz«
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen sowie die Resolutionen des 37. Strafverteidigertages
Der 37. Strafverteidigertag 2013 fragte nach der »Akzeptanz des Rechtsstaats in der Justiz«. Etwa 550 Teilnehmer/innen trafen im Konzerthaus Freiburg zusammen, um unter anderem folgende Themen zu diskutieren: Wer dealt, der sündigt nicht! Die Kultur der Strafverteidigung; Die Freiheit der Person ist unverletzlich! Das Nähere regelt der Haftrichter; Wie (un)kontrolliert ist die Gewalt der Polizei?; Erhebung und Verwertung digitaler Daten im Strafverfahren; Bedeutungslosigkeit der Schuldunfähigkeit bzw. der erheblich verminderten Schuldfähigkeit?

36. StVT Hannover 2012

Alternativen zur Freiheitsstrafe, Eröffnungsvortrag von Rechtsanwalt Dr. jur. habil. Helmut Pollähne
Programm des 36. Strafverteidigertag
Der 36. Strafverteidigertag 2012 tagte in der Leibniz-Universität in Hannover. Thema der Tagung waren »Alternativen zur Freiheitsstrafe«. Etwa 500 Teilnehmer/innen diskutierten unter anderem folgende Themen: Bestrafung der Armen/Verteidung der Armen; Nebenklage und Opferschutz; Außenpolitische Ambitionen des deutschen Strafrechts; Sicherungsverwahrung; Strafbare Strafverteidigung?; Beteilung von Laienrichtern am Strafprozess. Rechtsanwalt Dr. Heinrich Hannover sprach in einer Zusatzveranstaltung über Strafverteidigung im Konflikt mit dem Zeitgeist.

35. StVT Berlin 2011

Eröffnungsvortrag von Dr. Klaus Malek: Abschied von der Wahrheitssuche
2011 tagte der 35. Strafverteidigertag an der Humboldt Universität Berlin. Mehr als 650 Teilnehmer/innen diskutierten unter dem Motto »Abschied von der Wahrheitssuche« unter anderem über: Ressourcen der Justiz; Belohnung von Verrat, Zwang zum Deal; Sicherungsverwahrung; V-Leute, Lockspitzel & Geheimdienste; Heimliche Ermittlungsmethoden; Datensammlungen der Polizei; parteiprozessuale Rechte aber keine Pflichten?; das neue Beiordnungsrecht.

34. StVT Hamburg 2010

Strafverteidigung als Privileg von von Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner
Der 34. Strafverteidigertag 2010 tagte unter dem Motto »Wehe dem, der beschuldigt wird«. Etwa 550 Teilnehmer/innen trafen an der Universität Hamburg zusammen, um unter anderem folgende Themen zu diskutieren: Der Geist des Obrigkeitsstaats im Revisionsrecht; Prognose und Strafrecht; Labeling; Transparenz im Strafverfahren; Wiederaufnahme.