aktuelle stellungnahmen und analysen
Zusatzfortbildung Bochum 2025
In dieser Zusatzveranstaltung zum Strafverteidigertag lernen Sie psychologisch bedingte, systematisch auftretende Denkfehler und ihre Auswirkungen auf die Strafjustiz kennen. Außerdem erfahren Sie, was eine psychologisch sachgerechte Zeugenvernehmung und die anschließende Aussagewürdigung ausmachen.
Offener Brief an den bayerischen Justizminister i.S. JVA Gablingen
Die Macht, die die Vollzugsbediensteten in einer Justizvollzugsanstalt über das tägliche Leben der Gefangenen haben, kennt keine Grenzen. Gefangene fürchten nicht zwingend nur strafrechtlich relevante Repressalien: Durch gehäufte Zellenkontrollen, verkürzte Besuchszeiten aufgrund angeblich organisatorischer Abläufe oder auch eine besonders intensive Personenkontrolle vor / nach Besuchen oder eine Ungleichbehandlung in anderen Bereichen kann unter dem Deckmantel der ordnungsgemäßen Dienstausübung das Leben der Gefangenen massiv beeinträchtigt werden. Auf diese Weise schützt sich das System selbst.
Petition: Umsetzung des Hauptverhandlungsdokumentationsgesetzes
Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Praxis, Studierende, Referendarinnen und Referendare fordern die Landesregierungen auf, die Blockadehaltung im Vermittlungsausschuss aufzugeben und das Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung im Bundesrat im Interesse der Aufrechterhaltung der Zukunftsfähigkeit unseres Rechtsstaates passieren zu lassen.
SAVE THE DATE : 46. STRAFVERTEIDIGERTAG 2025
Der 46. Strafverteidigertag wird vom 28. – 30. März 2025 in Bochum tagen. Programm, Anmeldung und Informationen sind voraussichtlich ab September 2024 erhältlich.
AG Ergebnisse des 45. Strafverteidigertages
Vom 1. bis 3. März 2024 haben mehr als 800 Strafrechtsexpert*innen – Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Vertreter*innen der Wissenschaft und der Justiz – über aktuelle Entwicklungen im Straf- und Strafprozessrecht beraten.
Die Tagung hat per Mehrheitsabstimmung im Plenum beschlossen, die folgenden Thesen und Forderungen aufzustellen.
Rechtspolitische Thesen des 45. Strafverteidigertages
Vom 1. bis 3. März 2024 haben mehr als 800 Strafrechtsexpert*innen – Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Vertreter*innen der Wissenschaft und der Justiz – über aktuelle Entwicklungen im Straf- und Strafprozessrecht beraten.
Die Tagung hat per Mehrheitsabstimmung im Plenum beschlossen, die folgenden Thesen und Forderungen aufzustellen.
Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation
Der Einsatz sog. VP greift tief in die Grundrechte der Ausgespähten ein, auch in Fällen, in denen (noch) keine Anstiftung zu Straftaten stattfindet. Dies geschieht verdeckt, unter Täuschung, ohne gesetzliche Rechtfertigung, ohne Belehrung und vor allem: ohne effektive geschweige denn unabhängige Kontrolle. Der Einsatz von V-Personen zum Zwecke der Strafverfolgung ist daher grundsätzlich zu missbilligen.
Die staatliche Tatprovokation ist der Sündenfall des Rechtsstaats; sie muss in jeder Form unzulässig sein.
Rechtspolitische Thesen des 44. Strafverteidigertages
Vom 1. bis 3. März 2024 haben mehr als 800 Strafrechtsexpert*innen – Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Vertreter*innen der Wissenschaft und der Justiz – über aktuelle Entwicklungen im Straf- und Strafprozessrecht beraten.
Die Tagung hat per Mehrheitsabstimmung im Plenum beschlossen, die folgenden Thesen und Forderungen aufzustellen.
Wiederaufnahme zu Ungunsten : § 362 Nr. 5 StPO
Rechtssicherheit ist dem Rechtsstaatsprinzip ebenso inhärent wie die Frage nach der materiellen Gerechtigkeit. Beide Prämissen können als Bestandteile des in Art. 20 Abs. 3GG verkörperten Prinzips gesehen werden. Anders als der materiellen Gerechtigkeit hat der Verfassungsgeber mit Art. 103 Abs. 3 GG der Rechtssicherheit durch das Institut der Rechtskraft eine eigene, nicht unter Gesetzesvorbehalt stehende grundrechtsgleiche Garantie eingeräumt. Mit dieser Garantie in Form der lex specialis des Art. 103 Abs. 3 GG hat er damit für die Frage der Doppelverfolgung eine verfassungsinhärente Entscheidung im Fall des Konflikts zwischen dem Streben nach materieller Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit getroffen. Kern des Art. 103 Abs. 3 GG in diesem Sinne ist es mithin, dass das im Grundgesetz normierte Ergebnis der verfassungsgesetzgeberischen Abwägung zwischen materieller Gerech-tigkeit und Rechtssicherheit verkörpert wird. Dies ist nicht nur als Wertentscheidung der Verfassung zu respektieren, sondern schon aufgrund der Normhierarchie eigener Ausgestaltung und »Neuabwägung« des einfachen Gesetzgebers entzogen.
Stellungnahme: Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts
Die Strafverteidigervereinigungen begrüßen die Initiative des Bundesministeriums der Justiz, die Pflicht zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung gesetzlich zu regeln. Die wortgetreue Dokumentation des strafgerichtlichen Hauptverfahrens wird seit langem von einer Mehrzahl der Verbände sowie von der Strafrechtswissenschaft gefordert. Auch die Strafverteidigervereinigungen haben wiederholt die Notwendigkeit einer umfassenden Ton- und nach Möglichkeit auch Bild-Ton-Aufzeichnung betont und die Einführung einer verpflichtenden technischen Dokumentation der Hauptverhandlung gefordert.