das lange wochenende der genome

DNA-Beweis und erweiterte DNA-Analyse
12. und 13. Juni 2021

12. und 13. Juni 2021

das lange wochenende der genome

DNA-Beweis und erweiterte DNA-Analyse

Der DNA-Beweis gilt als eine Art Superbeweis, auch wenn er nur auf Wahrscheinlichkeiten fußt. Bei guter Spurenlage und unter Anwendung aktueller Verfahren ist die Bestimmung tatsächlich mit so hohen Wahrscheinlichkeiten möglich, dass praktisch eine sichere Übereinstimmung angenommen werden kann. Doch es gibt viele Fehlerquellen nicht nur bei der Sicherung und Auswertung, sondern auch bei der Interpretation von DNA-Spuren. Seit 2019 sieht die StPO auch den Einsatz der sog. erweiterten DNA-Analyse vor (§ 81e StPO). Damit wurde die Tür geöffnet für die forensische Auswertung menschlicher Erbgutinformationen.

programm

Online-Tagung zu DNA-Beweis und erweiterter DNA-Analyse

Samstag, 28. Mai 2022
13.00 – 18.00 Uhr
Online-Panels: Referate & Diskussion

Sonntag, 29. Mai 2022
14.00 – 16.00 Uhr
Diskussion im livestream oder vor Ort in der taz Kantine in Berlin.

#forensische dna-analyse #erweiterte dna-analyse #ermittlungsverfahren #rechtspolitik #fortbildung

dna-beweis und erweiterte dna-analyse

Der DNA-Beweis gilt nach wie vor als eine Art Superbeweis, auch wenn er nur auf Wahrscheinlichkeiten fußt. Bei guter Spurenlage und unter Anwendung aktueller Verfahren ist die Bestimmung tatsächlich mit so hohen Wahrscheinlichkeiten möglich, dass praktisch eine sichere Übereinstimmung angenommen werden kann. Doch es gibt vielfältige Fehlerquellen nicht nur bei der Sicherung und Auswertung, sondern auch bei der Interpretation von DNA-Spuren. Neuere Verfahren machen die Bestimmung zwar insofern sicherer, als immer kleinere und bruchstückhafte Spuren ausgelesen werden können. Damit steigt zugleich aber auch die Anfälligkeit für Fehler, die jenseits der rein technischen Verfahren liegen (bspw. durch DNA-Transfer).

Diese Unsicherheiten steigen mit dem Einsatz der seit 2019 über § 81e StPO möglichen sog. erweiterten DNA-Analyse. Die erweiterte DNA-Analyse wirft zugleich andere, grundsätzliche Fragen auf: Bei der hier vorgesehenen DNA-Analyse zu Fahndungszwecken geht es nicht mehr um den Abgleich einer DNA-Spur mit dem DNA-Profil eines Tatverdächtigen, sondern um die Bestimmung von genetisch determinierten Merkmalen eines Spurenlegers in einer beliebig großen Gruppe Tatverdächtiger. Bestimmt werden Iris-, Haut- und Haarfarbe sowie das Alter des Spurenlegers (mit unterschiedlich guten Wahrscheinlichkeiten). Auf dem Wunschzettel der Verfolgungsbehörden steht aber auch die Bestimmung der »ethno-geographischen Herkunft«. Kritiker*innen des Verfahrens bemängeln, dass dies einerseits Diskriminierungsgefahren berge, andererseits einseitigen und vorurteilsgeleiteten Ermittlungen Vorschub geleistet werde.

Am 12. Juni befasst sich die Tagung mit dem ›klassischen‹ DNA-Beweis. DNA-Forensiker*innen aus der gutachterlichen Praxis stellen die Methoden vor und diskutieren mit den Teilnehmer*innen die Kernthemen des DNA-Beweises im Strafverfahren:

- Mischspuren (Dr. Carsten Hohoff)

- biostatistische Bestimmung (Prof. Dr. Katja Anslinger)

- sekundärer und tertiärer DNA-Transfer (PD Dr. Cornelius Courts)

Prof. Dr. Peter Schneider wird als Leiter der Spurenkommission neue Empfehlungen zur Hypothesenbildung bei der Begutachtung von DNA-Spuren vorstellen und erörtern. Die Empfehlungen der Spurenkommission erscheinen im Juni diesen Jahres und werden im Rahmen der Tagung erstmals vorgestellt.

Am 13. Juni befasst sich Rechtsanwalt Dr. Klaus Malek mit der Rechtsprechung zum DNA-Beweis.

Das Schlusspanel widmet sich der mit der StPO-Reform 2019 in § 81e StPO eingeführten ›erweiterten DNA-Analyse‹ als Ermittlungsinstrument.

Aus Sicht der Forensik wird Prof. Dr. Manfred Kayser die Verfahren vorstellen. Prof. Kayser gilt als Erfinder der erweiterten DNA-Analyse und forscht an der Universität Rotterdam. Prof. Dr. Marco Mansdörfer lehrt Straf- und Strafprozessrecht an der Universität des Saarlandes und wird sich mit den straf- und strafprozessrechtlichen Aspekten der erweiterten DNA-Analyse befassen. Dr. Isabelle Bartram ist Referentin beim Gen-ethischen Netzwerk und befasst sich seit Jahren mit der Nutzbarmachung genetischer Informationen zum Zwecke der Strafverfolgung. Sie wird die ethischen Probleme darstellen, die sich bei der Nutzung der erweiterten DNA-Analyse für Ermittlungszwecke stellen.