das lange wochenende der genome
DNA-Beweis und erweiterte DNA-Analyse
Der DNA-Beweis gilt als eine Art Superbeweis, auch wenn er nur auf Wahrscheinlichkeiten fußt. Bei guter Spurenlage und unter Anwendung aktueller Verfahren ist die Bestimmung tatsächlich mit so hohen Wahrscheinlichkeiten möglich, dass praktisch eine sichere Übereinstimmung angenommen werden kann. Doch es gibt viele Fehlerquellen nicht nur bei der Sicherung und Auswertung, sondern auch bei der Interpretation von DNA-Spuren. Seit 2019 sieht die StPO auch den Einsatz der sog. erweiterten DNA-Analyse vor (§ 81e StPO). Damit wurde die Tür geöffnet für die forensische Auswertung menschlicher Erbgutinformationen.
programm
Online-Tagung zu DNA-Beweis und erweiterter DNA-Analyse
Samstag, 12. Juni 2021
Verteidigung gegen den DNA-Beweis:
– Grundlagen der forensischen DNA-Analyse: Was ist und wie funktioniert die DNA-Analyse?
– Neuere technische Entwicklungen und Wahrscheinlichkeitsaussagen
– Fehlerquellen (Verunreinigungen, Spurentransfer, Fehlinterpretation)
Sonntag, 13. Juni 2021
- Erweiterte DNA-Analyse
- Bestimmungsmethoden und Sicherheit: Iris-Farbenbestimmung, Haut- und Haarfarbenbestimmung, ethnogeographische Herkunftsbestimmung
- Rechtliche Entwicklungen (§ 81e StPO) und Probleme
- grundlegende Verschiebungen: Eingriff in den kodierenden Bereich der DNA, Diskriminierungseffekte, Auftakt zu erweiterten Fahndungsmöglichkeiten
Die Veranstaltung wird aus (zum Teil aufgezeichneten) Referaten und Videos, Diskussionen mit den Referent*innen und Live-Diskussionen bestehen. Teilnehmer*innen erhalten ergänzendes Material zum Thema. Geplant ist die Möglichkeit zum Erwerb von bis zu acht Fortbildungsstunden.
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dna-beweis und erweiterte dna-analyse
Der DNA-Beweis gilt nach wie vor als eine Art Superbeweis, auch wenn er nur auf Wahrscheinlichkeiten fußt. Bei guter Spurenlage und unter Anwendung aktueller Verfahren ist die Bestimmung tatsächlich mit so hohen Wahrscheinlichkeiten möglich, dass praktisch eine sichere Übereinstimmung angenommen werden kann. Doch es gibt vielfältige Fehlerquellen nicht nur bei der Sicherung und Auswertung, sondern auch bei der Interpretation von DNA-Spuren. Neuere Verfahren machen die Bestimmung zwar insofern sicherer, als immer kleinere und bruchstückhafte Spuren ausgelesen werden können. Damit steigt zugleich aber auch die Anfälligkeit für Fehler, die jenseits der rein technischen Verfahren liegen (bspw. durch DNA-Transfer).
Diese Unsicherheiten steigen mit dem Einsatz der seit 2019 über § 81e StPO möglichen sog. erweiterten DNA-Analyse. Die hier erreichten Wahrscheinlichkeiten liegen mitunter deutlich unter jenen, die der DNA-Beweis bietet. Die erweiterte DNA-Analyse wirft zugleich aber auch andere, grundsätzliche Fragen auf: Bei der hier vorgesehenen DNA-Analyse zu Fahndungszwecken geht es nicht mehr um den Abgleich einer DNA-Spur mit dem DNA-Profil eines Tatverdächtigen, sondern um die Bestimmung von genetisch determinierten Merkmalen eines Spurenlegers in einer beliebig großen Gruppe Tatverdächtiger. Bestimmt werden Iris-, Haut- und Haarfarbe sowie das Alter des Spurenlegers (mit unterschiedlich guten Wahrscheinlichkeiten). Auf dem Wunschzettel der Verfolgungsbehörden steht aber auch die Bestimmung der »ethno-geographischen Herkunft«. Dies birgt einerseits erhebliche Diskriminierungsgefahren und leistet einseitigen und vorurteilsgeleiteten Ermittlungen Vorschub. Mit der erweiterten DNA-Analyse wurde zugleich auch ein grundsätzlicher Bruch mit den bestehenden Grenzen der Nutzung der Möglichkeiten forensischer DNA-Analyse vollzogen, da erstmals auch über den nicht-kodierenden Bereich der DNA hinaus Informationen ausgelesen werden, die tief in den Bereich der Persönlichkeit eingreifen.
Die Tagung soll sich in verschiedenen thematischen Blöcken befassen mit:
- Verteidigung gegen den DNA-Beweis:
– Grundlagen der forensischen DNA-Analyse: Was ist und wie funktioniert die DNA-Analyse?
– Neuere technische Entwicklungen und Wahrscheinlichkeitsaussagen
– Fehlerquellen (Verunreinigungen, Spurentransfer, Fehlinterpretation) - Erweiterte DNA-Analyse
– Bestimmungsmethoden und Sicherheit: Iris-Farbenbestimmung, Haut- und Haarfarbenbestimmung, ethnogeographische Herkunftsbestimmung
– Rechtliche Entwicklungen (§ 81e StPO) und Probleme
– grundlegende Verschiebungen: Eingriff in den kodierenden Bereich der DNA, Diskriminierungseffekte, Auftakt zu erweiterten Fahndungsmöglichkeiten
INFORMATION
8 STUNDEN FORTBILDUNG
teilnahmebeitrag
ABONNEMENTBUCHUNG STRAFVERTEIDIGERJAHR 2021
(alle Veranstaltungen zu einem Preis):
Die Veranstaltung »Das lange Wochenende der Genome. DNA-Beweis und erweiterte DNA-Analyse« ist in der Abonnementbuchung enthalten.
Mitglieder: 500 € (420,17 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 79,83 €)
Nichtmitglieder: 700 € (588,24 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 111,76 €)
Junge Kolleg*innen: 400 € (324,00 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 76,00 €)
EINZELBUCHUNG:
»DAS LANGE WOCHENENDE DER GENOME.
Mitglieder: 200,00 € (162,00 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 38,00 €)
Nichtmitglieder: 300 € (243,00 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 57,00 €)
junge Kolleg*innen 150 € (121,50 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 28,50 €)
Student*/Referendar*innen: 75 € (60,75 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 14,25 €)
Angemeldete Teilnehmer erhalten einen Zugangscode zur Tagungsseite und können auf alle dort bereitgestellten Inhalte zugreifen.
Für die Teilnahme an der Tagung können Fortbildungsstunden im Umfang von voraussichtl. 8 Stunden erteilt werden.
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september 2021hearing:v:personenExpertendialog mit virtueller Beteiligung zur gesetzlichen Regelung des Einsatzes von V-Personen. |
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14. nov. bis 12. dez. 2021online forum strafverteidigungVier Wochen Referate, Diskussionen, Chats zu aktuellen Themen des Straf- und Strafprozessrechts. |