Niemand darf
unverteidigt vor
Gericht stehen

24. september 2022

Die »neue« Pflichtverteidigung

24. september 2022

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Niemand darf unverteidigt vor
Gericht stehen

Die »neue«
Pflichtverteidigung

Möglichkeiten & Folgen technischer Dokumentation im Strafverfahren

 

Samstag, 24. September 2022
13.00 – ca. 19.30 Uhr 

Umfang: ca. 6 Stunden

Ein gut verteidigter Beschuldigter dient der Wahrheitsfindung, ein unverteidigter schadet dem ganzen Rechtsstaat. Im Mai 2019 lief die Umsetzungsfrist der sog. PKH-Richtlinie der EU 2016/1919 ab. Der deutsche Gesetzgeber regelte die Beiordnung von Pflichtverteidiger*innen (verspätet) neu ab Dezember 2019. Die Hoffnung auf den/die sog. Verteidiger* in der ersten Stunde wurde aber nur teilweise erfüllt. Vielmehr ergaben sich neue Schwierigkeiten; alte Probleme, die im Zusammenhang mit der Auswahl von Pflichtverteidiger*innen durch Richter*innen stehen, wurden nicht gelöst, sondern vertieften sich z.T. sogar. Dabei handelt es sich offenkundig nicht um ein lokales oder regionales, sondern ein strukturelles Problem. Die Reform hat zwar neue Begriffe etabliert (Verteidiger der ersten Stunde), in der Praxis hat sich, wie Verteidiger*innen bundesweit bemängeln, kaum etwas geändert. Die Beiordnung von Pflichtverteidiger*innen ist nachwievor intransparent und von der Willkür der Richter*innen abhängig, anwaltliche Berufsvertretungen spielen bei der Beiordnungspraxis praktisch keine Rolle. Dies liegt auch daran, dass die Anwaltschaft bei der Diskussion um eine Reform der Beiordnungspraxis kein starkes und geschlossenes Bild abgegeben hat. 

Die Veranstaltung greift die seit Jahren geführte Debatte um die Pflichtverteidiger*innenbeiordnung erneut auf. Es wird um (verpasste) Chancen, ernüchternde Realitäten, aber auch um Perspektiven für weitere Reformen gehen.

Programm 

Panel 1: Verteidiger*in der ersten Stunde – Was kann und was sollte das Beiordnungsrecht leisten?

Dr. Sarah Zink – Stand der Gesetzgebung und die aktuelle Rechtslage 

Die Referentin stellt die aktuelle Rechtslage in Deutschland sowie die zugrundeliegende EU-Richtlinie vor und vergleicht die europäischen Vorgaben mit der nationalen Umsetzung in Deutschland. Wurden die Vorgaben tatsächlich vollständig und sinnvoll umgesetzt? Sie wirft zugleich einen Blick auf die Rechtsprechung.

Dr. Sarah Zink arbeitet am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie (Prof. Dr. Matthias Jahn) an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sie ist Autorin der 2019 erschienen Monografie zum Thema: Autonomie und Strafverteidigung zwischen Rechts- und Sozialstaatlichkeit. Das deutsche Modell notwendiger Verteidigung im Lichte der Prozesskostenhilfe-Richtlinie (RL (EU) 2016/1919).

RA Dr. Felix Fleckenstein: Was sollte und könnte ein gutes Beiordnungsrecht leisten?

Strafverteidiger*innen verbanden mit der EU-Richtlinie zur notwendigen Verteidigung große Hoffnungen auf ein Ende des eines Rechtsstaats unwürdigen Zustands unverteidigter (bspw. in Strafbefehlsverfahren) oder mangelhaft verteidigter Beschuldigter. Das vielbeklagte Unwesen staatlich alimentierter Verurteilungsbegleitung, die intransparente Beiordnungspraxis mit der Folge, dass die immer gleichen notorischen Pflichtverteidiger*innen beigeordnet werden, von denen keine Störung des auf Verurteilung zielenden Verfahrens zu erwarten ist, sollten abgelöst werden durch ein Beiordnungssystem, das aufgrund objektiver (Qualitäts-)Kriterien, transparent und unter Vermeidung von Willkür die Beiordnung von Pflichtverteidiger*innen regelt. Was ist aus diesen Hoffnungen und Forderungen geworden? Der Referent gleicht die Forderungen von Anwaltsverbänden und insbesondere der Strafverteidigervereinigungen mit dem Ergebnis des Gesetzgebungsprozess ab.

Panel 2: Raider heißt jetzt Twix. 

Hat die Reform des Beiordnungsrechts mehr als ein paar neue Begriffe gebracht? 

RA Thomas Scherzberg: Es wäre vieles möglich, wenn…

Auch unter den bestehenden gesetzlichen Regelungen könnte die Beiordnungspraxis besser organisiert werden. In Frankfurt haben Strafverteidiger*innen bereits vor längerem auf Eigeninitiative versucht, die Beiordnungspraxis transparenter zu gestalten. In Absprache mit Ermittlungsrichtern wurde eine Art »Jour-Dienst« eingerichtet: Zu den üblichen Zeiten war stets mindestens ein Anwalt bei Gericht präsent, um als »neutraler« – sprich: nicht handverlesener – Verteidiger der ersten Stunde zur Verfügung zu stehen. Ermittlungsrichter*innen machten allerdings nicht ein einziges mal von dem Angebot Gebrauch, das in Absprache mit ihnen eingerichtet worden war. Als erste führte die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen eine ausführliche Evaluation der Beiordnungspraxis am Amtsgericht Frankfurt am Main durch.

Der Referent berichtet über die Ergebnisse der Evaluation, von der Beharrlichkeit der Justizverwaltung beim Festhalten am altbewährt Falschen und fragt nach Alternative. Was wäre, wenn die Auswahl der/des Anwält*in der ersten Stunde nicht durch die Richter*innen, sondern durch Anwaltsorganisationen erfolgte? 

Die alte neue Pflichtverteidigung – Beiordnung in der Praxis

Berichte über die lokale Praxis der Pflichtverteidiger*innenbeiordnung von Rechtsanwältin Denise Gerull (Köln/Brühl), Rechtsanwalt Philip Müller (München) und Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding (Berlin). Die Fallbeispiele aus der Praxis sollen aufzeigen, wie sich die Situation entwickelt hat. Dargestellt wird insbesondere die Lage bei den Haft- oder Ermittlungsrichtern in Eilsachen und der Umgang mit den eingerichteten, unabhängigen Notdiensten.

Moderation der Panels: RAin Johanna Braun (München) & RA Thomas Kümmerle (Berlin)

Panel 3: Diskussion und Ausblick: Die nächste Reform tut Not

Teilnehmer*innen:
RAA Mag. Birgit Kaiser (Österreich)
Rechtsanwalt Marc N. Wandt (Wuppertal)
Dr. Sarah Zink (Frankfurt/Main)

Moderation: RA Daniel Amelung 

INFORMATION

CA. 6 STUNDEN FORTBILDUNG

abo 2022 – alle veranstaltungen
zu einem preis:

Die Veranstaltung »Die »neue«
Pflichtverteidigung«
ist in der Abonnementbuchung enthalten.

Mitglieder: 500 €

(420,17 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 79,83 €)
Nichtmitglieder: 700 €
(588,24 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 111,76 €)
Junge Kolleg*innen: 400 €
(336,13 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 63,87 €)

Teilnahmegebühr Die »neue«
Pflichtverteidigung

Mitglieder: 150 €
(126,05 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 23,95 €)
Nichtmitglieder: 250 €
(210,08 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 39,92 €)
Junge Kolleg*innen: 100 €
(84,03 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 15,97 €)
Student*/Referendar*innen 50 €
(42,02 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 7,98 €)

legal, illegal,
digital

abo 2022

Alle Veranstaltungen des Jahres zu einem Preis.

28. & 29. Mai 2022

auftakt

Dokumentation des
Strafverfahrens
Möglichkeiten & Folgen technischer Dokumentation im Strafverfahren

September/Oktober 2022

der rechtspolitische salon

Podiumsveranstaltung zu aktuellen Themen der Rechtspolitik.

6. - 27. november 2022

online forum 22

Drei Wochen Referate, Diskussionen, Chats zu aktuellen Themen des Straf- und Strafprozessrechts
sowie Fortbildung im Selbstlernverfahren.

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