Beginn: 18.00 Uhr / Dauer: ca. 2 Stunden
mit:
Rechtsanwalt Dr. Frank Nobis
Deutschland wartet gespannt auf die angekündigte Cannabis-Legalisierung. Laut Koalitionsvertrag soll das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode kommen; nur ein genaues Datum gibt es noch nicht Gesundheitsminister Karl Lauterbach will einen ersten Gesetzentwurf im Dezember vorlegen. Ganz einfach wird das aber leider nicht. Nicht nur wegen komplizierter Themen wie Themen wie Gesundheits- und Verbraucherschutz, Jugendschutz, Lieferketten, ökologische und ökonomische Fragestellungen, Kontrollmaßnahmen und Lizenzierung zur Begleitung der Einführung der Legalisierung sondern insbesondere wegen der rechtlich schwierigen Harmonisierung mit EU- und Völkerrecht schätzen Experten, dass es wahrscheinlich, dass es noch bis mindestens 2024 dauert, bis die Legalisierung wirklich in Kraft tritt.
Umso mehr rücken deshalb auch wieder die derzeit beim BVerfG anhängigen Normenkontrollanträge zur Überprüfung der in den Vordergrund allgemeinen Interesses. Nachdem zunächst das AG Bernau am (21.4.2020 (18.9.2019), 2 Cs 346/19) dem BVerfG vorlegte, weil es die Regelungen des BtMG, soweit sie den unerlaubten Verkehr mit Cannabisprodukten betreffen, für verfassungswidrig hält, sind inzwischen bereits fünf entsprechende Anträge unterschiedlichster Gerichte beim BVerfG abhängig.
Der Vortrag von Frank Nobis stellt den Inhalt der Anträge vor, versucht eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorzunehmen und untersucht, wie die anhängigen Anträge ggf. auch jetzt schon für die alltägliche Arbeit des Strafverteidigers nutzbar gemacht werden können.
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