Beginn: 18.00 Uhr / Dauer: ca. 2,5 Stunden
mit:
Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit (angefragt)
Georg Wurth, Deutscher Hanfverband
Britta Eder, Strafverteidigerin aus Hamburg
Moderation: Henriette Scharnhorst, Strafverteidigerin aus Berlin
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften einzuführen. Seitdem ist noch wenig darüber bekannt geworden, wie dies rechtlich ausgestaltet werden soll. Nun soll in diesem Jahr noch ein Cannabiskontrollgesetz vorgelegt werden.
Aus Sicht der Strafverteidigung steht die Forderung im Raum, Cannabisprodukte schlicht aus der Anlage I zum BtmG zu entfernen. Doch ist diese Entkriminalisierung von Konsument*innen wirklich mit dem Vorschlag der Bundesregierung verbunden? Wie müsste eine rechtssichere und verbraucher*innenfreundliche Neuregelung aussehen? Und ist es rechtlich vorstellbar, dass weiter tausende Betroffene für den Besitz oder Anbau einer Substanz bestraft werden können, die anderenorts legal im Handel zu erwerben ist?
Die Veranstaltung greift den aktuellen Stand der Debatte auf und will diskutieren, wie die Ausgestaltung des Versprechens im Koalitionsvertrag erfolgen sollte, um auch dem Ziel der Entkriminalisierung gerecht zu werden.
Das Panel ist eine Veranstaltung des RAV (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverband) im Rahmen des Online Forums 22.
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