Referate & Diskussion
Beginn: 16.00 Uhr / Dauer: ca. 3 Stunden
Mit Dr. Christian Riedemann (MRVZ Rehburg-Loccum); Conny Lausch-Jäger (Fachklinik Hase-Ems); Thomas Herbst (Betreutes Wohnen für Substituierte, Walle); Matthias Koller (VRiLG Göttingen); Prof. Dr. Helmut Pollähne (Strafverteidiger in Bremen) / Moderation: Joë Thérond (Strafverteidiger in Osnabrück) Die Veranstaltung soll die Frage der Behandlung stoffgebunden suchtkranker Straftäter und der daraus resultierenden Verteidigungsmöglichkeiten beleuchten und darstellen. Der Drang der Gerichte, der Suchtproblematik von Straftätern mit therapieorientierten Sanktionen zu begegnen, hat zu einer massiven Zunahme der Anordnungen nach § 64 StGB geführt. Die Anwendung von ›Therapie statt Strafe‹ im Bereich der betäubungsmittelabhängigen Straftäter nach § 35 BtMG hat dagegen in der Praxis immer mehr abgenommen. Gleichzeitig wächst gefühlt die Zahl der ›austherapierten‹ langjährigen Abhängigen, bei denen eine Alternative zur immer wiederkehrenden Haft gefunden werden muss. Ziel der Veranstaltung ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen darzustellen und einen Blick hinter die Kulissen der einzelnen Therapieformen zu gewähren. In Kurzinterviews mit Ärzten, Therapeuten und Sozialarbeitern sollen der Inhalt und Ablauf einer Unterbringung nach § 64 StGB, einer stationären Maßnahme nach § 35 BtMG und sog. niedrigschwelliger Angebote (z.B. betreutes Wohnen für Substituierte) vorgestellt werden, damit der Verteidigung nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine effektive Beratung des Mandanten zur Verfügung stehen. Die starke Zunahme der Unterbringungsanordnungen hat zu überfüllten Einrichtungen, einem erhöhten Erledigungsdrang und zu längeren Wartezeiten geführt. Wie geht es weiter, welche Konsequenzen müssen aus der Entwicklung der letzten Jahre gezogen werden? Diese Fragen sollen im Rahmen einer Diskussionsrunde behandelt werden.