Referate & Diskussion
Beginn: 17.00 Uhr / Dauer: ca. 2 Stunden
Mit VRiLG Dr. Torsten Schwarz (Richter am LG Hamburg) und Dr. Med. habil. Matthias Lammel (Neurologe und forensischer Psychiater, Mitglied des Sachverständigenbüros Berlin und Dozent im Masterstudium Rechtspsychologie an der Hochschule Berlin). / Moderation: Andreas Boine (Strafverteidiger in Dresden und Vorsitzender der Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt)
Das Modul wird sich mit rechtlichen, medizinischen und gutachterlichen Aspekten des Maßregelvollzuges beschäftigen.
Aus medizinischer Sicht wird es um den Ablauf der Behandlung, Möglichkeiten der Lockerung und Perspektiven nach der Behandlung im Maßregelvollzug gehen. Es soll aber auch um die Entwicklung der Einweisung von Betroffenen beleuchtet werden – die Zunahme an Einweisungen, das Bild der Forensik in der allgemeinen Psychiatrie und die Zulässigkeit von Zwangsbehandlungen.
Aus rechtlicher Sicht wird es um Voraussetzungen der Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB; Verteidigungsmöglichkeiten – auch im Vorverfahren – im Umgang mit psychisch beeinträchtigen Mandantinnen gehen (Untersuchungshaft versus einstweilige Unterbringung nach § 126a StPO), die Verteidigung im Überprüfungsverfahren nach rechtskräftigen Abschluss des Sicherungsverfahrens während des Vollzuges der Maßregel und die aktuelle Rechtsprechung zum § 63 StGB.
Aus gutachterlicher Sicht geht es um Beobachtungen zur Entwicklungen der Anordnung nach § 63 StGB (welche Krankheitsbilder führen zur Aufhebung Minderung der Einsicht- / Steuerungsfähigkeit; welche Bedeutungen haben Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis, was passiert im Hirnstoffwechsel und über welche Kenntnisse aus der Psychiatrie sollten Verteidigerinnen im Umgang im Rahmen der Verteidigung dieser Erkrankten verfügen?)
MATERIAL
LG Hamburg, 615 KLs 3-21, Beschl. v. 27. April 2021 (Download PDF)