Beginn: 17.00 Uhr / Dauer: ca. 3 Stunden
mit:
N.N., Vertreter der FIU
Rechtsanwältin und MdB Canan Bayram, Berlin
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jens Bülte, Universität Mannheim
Moderation: Rechtsanwalt Jan Kürschner
Seit dem 18.03.2021 ist der neue Geldwäsche-Paragraph in Kraft, der Vortatenkatalog ist vollständig weggefallen. Jede Straftat ist nun eine taugliche Vortat der Geldwäsche. Gleichzeitig ist die Strafbarkeit des leichtfertigen Nichterkennens aufrecht erhalten worden. Es ist fraglich, ob diese Vorschrift wegen ihrer kaum zu überblickenden Weite noch verfassungsgemäß ist.
Seit der Einführung der Strafbarkeit der Geldwäsche im Jahr 1992 ist der § 261 StGB die am häufigsten geänderte Vorschrift des StGB. Alles spricht dafür, dass dies nicht die letzte Änderung des § 261 StGB war.
Die Veranstaltung
- gibt einen Überblick über die letzten Änderungen des § 261 StGB;
- erläutert die kriminalpolitischen Auswirkungen des neuen § 261 StGB;
- beschreibt die im Anhörungsverfahren vor dem Bundestag diskutierten möglichen Varianten des § 261 StGB;
- wirft die Frage auf, wie eine erneute Reform des § 261 StGB aussehen könnte
Material