Neben Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und -vorhaben nehmen die Strafverteidiergervereinigungen unregelmäßig Stellung zu grundlegenden Themen, sammeln Hintergrundmaterial und -analysen und veröffentlichen Policy Paper mit Vorschlägen für gesetzliche Regelungen.
policy paper
Kommunikation und Verständigung im Strafverfahren
Ergebnisse der Beratungen des rechtspolitisches Arbeitskreises Schwanenwerder
2025, 38 Seiten
Wann immer der Strafprozess in den letzten Legislaturperioden des Deutschen Bundestags Gegenstand von Gesetzesinitiativen war, wurde die Überlastung der Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte beklagt: Strafverfahren würden immer länger, die Effektivität der Strafrechtspflege stehe auf dem Spiel. Der Gesetzgeber hat sich dem Anliegen mit mehreren Vorhaben angenommen, die vor allem unter den Stichworten ›Modernisierung‹, ›Effektivierung‹ und ›Praxistauglichkeit‹ Abhilfe schaffen sollten.
All diesen Initiativen war gemein, dass sie als abzubauende Hemmnisse der Verfahrensbeschleunigung zuvörderst die Rechte von Beschuldigten und ihrer Verteidigung in den Blick nahmen. Mit dem sukzessiven Abbau von Verteidigungsrechten ging zwangsläufig ein Machtzuwachs von Staatsanwaltschaft und Gericht einher, der das im Strafverfahren ohnehin bereits angelegte Machtverhältnis noch vertiefte und dem Strafprozess eine Unwucht verlieh, vor der vielfach, indes ohne Erfolg, gewarnt worden ist.
Tatsächlich hat der Gesetzgeber es versäumt, Mechanismen zu etablieren, die das neu entstandene vertiefte Machtgefälle zwischen Justiz und Verteidigung wenigstens insofern kompensieren als sie hinsichtlich der Verfahrensführung für eine gesteigerte Transparenz sorgen. Eine transparente Verfahrensführung fördert den Gang des Verfahrens und ist zudem geeignet, die Effektivität der Entscheidungsfindung zu sichern.
Der rechtspolitische Arbeitskreis Schwanenwerder hat im Herbst 2024 zum Thema Kommunikation im Strafverfahren getagt und Vorschläge erarbeitet, die in dem Policy Paper vorgestellt werden.

grundlagenpapier
Forensische DNA-Analyse
Eine Einführung für Strafverteidiger*innen
Mai 2021, 28 Seiten
Die Broschüre gibt eine Einführung in die forensische DNA-Analyse für Strafverteidiger*innen.
Wer sich mit der DNA-Analyse befasst, wird schnell verstehen, warum Wissenschaftler*innen sich dafür begeistern können. Die Broschüre soll ein erstes Grundverständnis der Ablaufprozesse in der forensischen Praxis vermitteln und Strafverteidiger*innen, die i.d.R. Laien auf dem Feld der Molekularbiologie sind, die wichtigsten Begriffe und Techniken nahebringen. Es wird erläutert, was DNA ist, welche Spuren welche Rückschlüsse zulassen, welche neuen Analysemethoden entwickelt wurden und wo die möglichen Schwächen und Fehlerquellen der DNA-Forensik liegen.

hintergrundanalyse
aus dem gleichgewicht
Wie mit dem Gesetz zur Modernisierung des Strafprozesses Justiz-Grundrechte abgeschafft werden.
2019, 12 Seiten
Die Broschüre hebnt die besondere Bedeutung der sog. „3 B’s“ – Beweisantrag, Befangenheit, Besetzungsrüge – für das rechtsstaatliche Strafverfahren hervor. Es wird aufgezeigt, warum die – später Gesetz gewordenen – Regelungen tief in die Justiz-Grundrechte der Beschuldigten eingreifen und welche Folgen dies für das Verfahren hat. Die Broschüre befasst sich kritisch auch mit der Gesetzbegründung – „Überlastung der Justiz“ – und kommt zu dem Schluss, dass die oft beklagte Justizüberlastung wenigstens was die Masse der Strafverfahren anbelangt ein Schauermärchen zur Durchsetzung rechtspolitischer Interessen ist und keineswegs die Realität widerspiegelt.

policy paper
Neuordnung der Pflichtverteidigerbestellung
Autoren: René Bahns, Tim Burkert, Kai Guthke, Lefter Kitlikoglu, Thomas Scherzberg
2019, 12 Seiten
Die Broschüre hebnt die besondere Bedeutung der sog. „3 B’s“ – Beweisantrag, Befangenheit, Besetzungsrüge – für das rechtsstaatliche Strafverfahren hervor. Es wird aufgezeigt, warum die – später Gesetz gewordenen – Regelungen tief in die Justiz-Grundrechte der Beschuldigten eingreifen und welche Folgen dies für das Verfahren hat. Die Broschüre befasst sich kritisch auch mit der Gesetzbegründung – „Überlastung der Justiz“ – und kommt zu dem Schluss, dass die oft beklagte Justizüberlastung wenigstens was die Masse der Strafverfahren anbelangt ein Schauermärchen zur Durchsetzung rechtspolitischer Interessen ist und keineswegs die Realität widerspiegelt.

policy paper
Opferbeteiligung im Strafverfahren
Autoren: Jasper von Schlieffen, Thomas Uwer
2017,, 32 Seiten
„Wer zum Opfer einer Straftat wird, benötigt Hilfe und Solidarität. Insbesondere Gewaltdelikte oder Straftaten, bei denen die Hilflosigkeit von Menschen ausgenutzt wird, stellen für die Betroffenen oft einschneidende, mitunter traumatisierende Ereignisse dar. Menschen zu helfen, denen derartiges widerfahren ist, stellt eine wichtige soziale und gesellschaftliche Aufgabe dar. Diese Aufgabe kann das Strafrecht nicht erfüllen.“
Das Policy Paper nimmt kritisch Stellung zu den vermeintlich „Opfer“-orientierten Reformen der vergangenen zwei Jahrzehnte. Die Autoren stellen die schädlichen Folgen der Reformen für das Strafverfahren dar – insbesondere für die Unschuldsvermutung, die Beweiserhebung (informierte Zeugen), Beschränkung des Fragerechts, etc. – und zeigen Alternativen auf.

policy paper
Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe
Autoren: Thomas Uwer, Jasper von Schlieffen
2016, 18 Seiten
„Die lebenslange Freiheitsstrafe ist eine Vernichtungsstrafe. Als Totalverfügung des Staates über den von ihr betroffenen Bürger macht sie ihn zum Objekt von Strafe. Sie fügt den von ihr Betroffenen wie auch dem Rechtssystem einen anhaltenden und schwer zu heilenden Schaden zu.“
Das Policy Paper greift die seit Jahren immer wieder einmal geführte Diskussion um eine Reform der Tötungsdeliktsnormen auf, um die Rechtsfolge der lebenslangen Freiheitsstrafe kritisch zu analysieren. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die lebenslange Freiheitsstrafe viel Schaden anrichtet und niemandem nutzt. Sie gehört daher abgeschafft.

stellungnahme
Eckpunkte für eine Modernisierung des Strafverfahrens
2019
Es mag ›modern‹ sein, die Überlastung der Justiz zu beklagen und dafür ausgerechnet die Anwaltschaft verantwortlich zu machen. Davon aber, dass die »Funktionstüchtigkeit« der Justiz ernsthaft bedroht wäre, kann trotz aller Mängel nicht ernsthaft die Rede sein. Sicher: Eine Reform des Strafprozesses tut Not, aber eine, die sich der bekannten Fehlerquellen des Vor- und Hauptverfahrens annimmt und endlich die (von den Justizverwaltungen erbittert bekämpfte) »Modernisierung« in Form der nicht erst gestern erfundenen audiovisuellen Aufzeichnung im Ermittlungs- und Hauptverfahren angeht. Die rechtsstaatlichen »Eckpunkte« einer solchen Reform sind bereits formuliert. Wer dahinter zurückgeht, modernisiert nicht, sondern schleift die rechtsstaatlichen Errungenschaften der Moderne ab.