nein, auch wenn andere ja sagen – seit 1977 

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vereinigungen

12 regionale Vereinigungen von Strafverteidiger/innen sind derzeit Mitglied im Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen:

Vier Jahrzehnte Strafverteidigertag

Am 14. und 15. Mai 1977 fand in Hannover der erste Strafverteidigertag statt. In der NJW hieß es als Ankündigung lapidar:
„Mehrere Gruppierungen von Strafverteidigern wollen Mitte Mai in Hannover zu einer Tagung zusammentreffen. Der DAV und der Deutsche Strafverteidiger e.V. – Arbeitsgemeinschaft des DAV – sind an dieser Veranstaltung nicht beteiligt.“ (Heft 21/22 1976, III)
Eine Seite weiter und scheinbar ohne Zusammenhang wurde unter „Verschiedenes“ die Gründung der Vereinigung Niedersächsischer Strafverteidiger im März 1976 hingewiesen.
Nicht umsonst fiel die Darstellung des Strafverteidigertages und der ihn begründenden und ausrichtenden Strafverteidigervereinigungen so knapp aus. Die Tatsache alleine, dass sich Strafverteidiger/innen außerhalb des Deutschen Anwaltvereins zusammenschlossen, sorgte für Unmut. In Berlin, Hessen, Niedersachsen und anderen Bundesländern hatten Strafverteidiger/innen begonnen, sich gegen die Einschränkung der Verteidigerrechte zu organisieren. Die meisten von ihnen sahen sich vom Deutschen Anwaltverein gegen Berufsverbote, Ermittlungsverfahren, die Überwachung von Verteidigern, Ehrengerichtsverfahren und andere Maßnahmen nicht mehr ausreichend unterstützt.
Bereits vor dem ersten Strafverteidigertag in Hannover hatten sich bundesweit Anwälte/innen in regionalen Strafverteidigervereinigungen getroffen. Die Tagesordnung eines dieser Treffen vom 8. Mai 1976 fasst die damals typischen Problemfelder zusammen:
„1. Berufsverbote/Ausschließung für Anwälte, Referendare;
2. Gutachten mit Schriftsätzen für verschiedene Punbkte über die politische Repression in der BRD an die UN-Menschenrechtskommission;
3. Diskussions-Gruppe über Stammheim…“

Als Mitte Mai 1977 der 1. Strafverteidigertag unter dem Titel „Schutz durch das Strafrecht – Schutz vor dem Strafrecht: Verteidigung im Widerstreit“ stattfand, kam es zum offenen Eklat mit dem DAV. Dr. Erich Schmidt-Leichner, Vorsitzender des dem DAV nahestehenden Deutsche Strafverteidiger e.V., zog seine Zusage, als Gastredner teilzunehmen, wenige Tage vor der Veranstaltung zurück. In seinem Schreiben an Rechtsanwalt Bertram Börner heißt es u.a.:
„Wie Sie mir […] selbst mitteilen, wurde seitens des Deutschen Anwaltvereins – Herrn Kollegen Dr. Brangsch – gegen die Veranstaltung […] protestiert. […] Ich schlage vor, dass Sie sämtlichen anwesenden Kollegen der drei Vereine nahelegen, zum Deutschen Anwaltstag nach München zu kommen, auf dem genau dieselben Probleme in Referaten behandelt […] werden. […] Ich würde es für besser halten, wenn sich die Mitglieder dieser Vereine als Mitglieder unseres Vereins anmelden würden, wobei selbstverständlich, wie Sie verstehen werden, im Einzelfall über die Aufnahme durch besondere Gremien unseres Vereins entschieden wird.“
Die Strafverteidigervereinigungen haben dies nicht getan. Vielmehr fand die Tagung ohne Schmidt-Leichner statt und hat sich seitdem zu einer festen Einrichtung entwickelt. Auf welche Weise „dieselben Probleme“ andernorts diskutiert wurden, legt indes der Beitrag Dr. Brangschs auf der als Alternative zum Strafverteidigertag im Oktober des selben Jahres durchgeführten „1. Deutschen Strafverteidiger-Tagung“ nahe:
„Wir sind uns einig in dem Anliegen, […] eine Grenze zu ziehen gegenüber solchen Verteidigern, die sich zu Komplizen ihrer Mandanten machen… Wir können die Augen nicht davor verschließen, dass Schlagzeilen gemacht wurden von einer kleinen Gruppe von Verteidigern, die ihre Berufstätigkeit mit einem Kampf gegen unsere staatliche Grundordnung und sogar mit Konspiration mit Verbrechern verbinden. […] Wir begrüßen deshalb, dass der Gesetzgeber gesprochen und das Kontaktsperregesetz vom 2.10.77 verkündet hat, so problematisch das Gesetz auch sein mag.“
244 Teilnehmer/innen besuchten den ersten Strafverteidigertag in Hannover. Die Veranstaltung ist seitdem zu einer festen Institution geworden.
Der Strafverteidigertag war von Beginn an mehr als Fortbildungsveranstaltung oder berufsständische Versammlung: ein Forum kritischer Advokatur.
Wichtige Themen waren neben den Ende der 1970er Jahren durchgeführten Ehrengerichtsverfahren gegen Rechtsanwälte/innen und das Kontaktsperregesetz:
– die Eingriffe der Exekutive in das Strafverfahren
– der Strafvollzug und die lebenslange Strafe durch Sicherungsverwahrung
– die Anti-Terrorgesetzgebung
– die Kriminalisierung sozialer und politischer Bewegungen
– die Europäisierung des Strafrechts.
Dabei stehen die Strafverteidiger/innen – wie Dr. Stefan König in einem Vortrag zum 25. Strafverteidigertag formulierte – weiter „mit dem Rücken an der Wand. Das ist sozusagen die berufsspezifische Haltung. Die typische Standbewegung. Und auch die für das rechtspolitische Erscheinungsbild charakteristische Haltung.“

Heute ist der Strafverteidigertag mit regelmäßig über 700 Teilnehmer/innen die größte jährliche Veranstaltung zu Themen des Straf- und Strafprozessrechts. Zwölf Vereinigungen haben sich im Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen zusammengeschlossen. Neben der Organisation und Durchführung des Strafverteidigertags engagieren sich die Strafverteidigervereinigungen durch rechtspolitische Stellungnahmen und Interventionen in Gesetzgebungsverfahren, durch lokale Veranstaltungen und Seminare und geben gemeinsam die Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen heraus.

kontaktdaten

Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
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12435 Berlin
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Telefax: 030 53 21 76 62
info@strafverteidigertag.de

Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger
Baden-Württemberg e.V.

c/o RAin Anette Scharfenberg
Turmstraße 20
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Telefon: 07621. 44766
Telefax: 07621.44767

https://www.strafverteidiger-bw.de
kontakt@strafverteidiger-bw.de

Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen
und Strafverteidiger e.V.

c/o RA Nico Werning
Leopoldstraße 54
80802 München
Telefon: 089 / 337755
Telefax: 089 / 393260
info@strafverteidiger-bayern.de

Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
Meinekestr. 3
10719 Berlin
Telefon: 030. 347 812 65
Telefax: 030. 347 812 66
email@strafverteidiger-berlin.de

Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen
und Strafverteidiger e.V.
Haubachstraße 74
22765 Hamburg
Telefon: 040/43 13 51 10
Telefax: 040/43 25 17 60
mail@strafverteidiger-hamburg.net

Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.
c/o RA Thomas Scherzberg
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kontakt@stvh.org

Strafrechtsausschuss des Kölner Anwaltverein
Oberlandesgericht Köln
Reichenspergplatz 1, 3. Etage
50670 Köln
Tel.: 0221. 285602-0
Fax: 0221. 441457

Strafverteidigerinnen- und Strafverteidigerverein
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
c/o RAin Verina Speckin
Grubenstr. 62
18055 Rostock
Telefon: 0381. 12859-0

Vereinigung Niedersächsischer und Bremer
Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

c/o RA Joë Thérond
Möserstr. 5/6
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Tel: 0541. 200 6770
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Strafverteidigervereinigung NRW e.V.
c/o RA Thomas Koll
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Telefon: 0241 – 990 36 587
Telefax: 0241 – 990 36 588
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Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung e.V.
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