1. Dezember

Modul 7

Referat & Diskussion

Beginn: 17.00 Uhr / Dauer: ca. 3 Stunden

Mit Prof. Dr. Jens Bülte (Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt) und seit 2014 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim) / Moderation: Martin Schütz (Strafverteidiger in Duisburg)

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist in den vergangenen Jahren immer stärker in den Fokus des Gesetzgebers gerückt; Beleg dafür sind neben den Änderungen des Geldwäschegesetzes (GWG) sowie des Straftatbestandes der Geldwäsche (§ 261 StGB) eine Vielzahl von Gesetzgebungsvorhaben wie dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) vom 03.06.2021 oder dem Gesetz mit dem eingängigen Namen ›Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz)‹ vom 25.06.2021 sowie nationaler und internationaler Aktionspläne.

Das Geldwäscherisiko für Rechtsanwälte und Notare wird in der ersten nationalen Risikoanalyse als hoch eingestuft; auch Rechtsanwälte werden daher – wie Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – vom Gesetzgeber vermehrt in die Pflicht genommen, bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mitzuwirken; dies betrifft insbesondere die Organisation ihrer Kanzlei sowie die Entwicklung und Implementierung eines Risikoanalyse- und Risikomanagement- sowie Dokumentationssystems und Identifizierungs- und Verdachtsmeldepflichten.

Strafverteidiger*innen werden von diesen Pflichten nicht unmittelbar betroffen sein; aber es wird zukünftig vermehrt Beratungs- und auch Verteidigungsbedarf wegen Geldwäschevorwürfen beziehungsweise dem Vorwurf der Missachtung von Pflichten nach dem GWG geben.

Das Modul hat das Ziel, den Teilnehmern einen Überblick über die Vorschriften zur Prävention sowie zur strafrechtlichen Verfolgung (einschließlich Vermögensabschöpfung) von Geldwäsche zu verschaffen. Es wird dargestellt werden, wie Geldwäsche funktioniert und weshalb sowie in welchen Bereichen auch Rechtsanwälte davon betroffen sind beziehungsweise sein können; sodann werden der Tatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) sowie die Voraussetzungen einer Vermögensabschöpfung wegen Geldwäsche in Bezug auf Rechtsanwälte beleuchtet werden. Schließlich wird dargestellt werden, welche Pflichten Rechtsanwälte nach dem GWG zu erfüllen haben.

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