Online-Diskussion
Beginn: 19.00 Uhr / Dauer: ca. 2 Stunden
Mit Prof. Dr. Annette Weinke (Historikerin, Universität Jena); Dr. John Philipp Thurn (Richter am Sozialgericht Berlin, Mitglied im Vorstand des Vereins ›Forum Justizgeschichte‹); Prof. Dr. Andreas Roth (Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht, Universität Mainz) / Moderation: Angela Furmaniak (Strafverteidigerin in Lörrach)
Während viele Bundesbehörden bereits vor Jahren begonnen haben, ihre nationalsozialistische Vergangenheit und deren Kontinuitäten nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland zu erforschen, blieben BGH und Co. lange Zeit untätig. Im überkommenen justiziellen Standesbewusstsein spielte die Traditionsbildung eine deutlich größere Rolle als die kritische Selbstbefragung. Inwieweit NS-Juristen die institutionelle Kultur und die Rechtsprechung prägten, ob und wie es bei ihnen – im Wege der Anpassung? – zu veränderten Einstellungen kam, welche alten (und neuen Netzwerke) an den Gerichten wirkten ist bis heute weitgehend unaufgearbeitet.
Erst in jüngster Zeit wurden verschiedene Forschungsprojekte ins Leben gerufen, die allerdings von Historiker*innen u.a. wegen des Fehlens von transparenten Vergabekriterien nicht ohne Kritik betrachtet werden.
Die Diskussionsveranstaltung wird der Frage nach dem ›kollektiven Beschweigen‹ der Vergangenheit durch die Obergerichte nachgehen und den Stand der Forschungstätigkeit nebst der Kritik daran in den Fokus stellen.