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Strafverteidigertag und Fortbildungen

Informationen zur Anmeldung

Um sich zu einer Veranstaltung anzumelden, benötigen Sie ein ›Konto‹ auf unserer Website. Das erleichtert die Verwaltung der Anmeldungen und stellt sicher, dass wir Ihre (aktuellen) Kontaktdaten haben.

Sie haben bereits ein Konto...

Sollten Sie in den vergangenen Jahren bereits bereits an einer (online)Veranstaltung teilgenommen haben, dann besitzen Sie bereits ein ›Konto‹. Loggen Sie sich einfach in »mein konto« mit Ihrem Abnmeldenamen und Ihrem Passwort ein. Bitte überprüfen Sie bei der Anmeldung Ihre Daten, die wir zum Rechnungsversand und zur Bescheinigung absolvierter Fortbildungen benötigen. Sie können Ihre Anrede, Ihren Titel und Ihre Berufsbezeichnung ergänzen, wenn Sie möchten.

Sie haben noch kein Konto...

Mit der Anmeldung zum Strafverteidigertag oder einer anderen Veranstaltung legen Sie zugleich ein ›Konto‹ an und erhalten per E-Mail eine Buchungsbestätigung sowie Ihre persönlichen Zugangsdaten. Mit diesen Daten können Sie sich einloggen aund bspw. auf Ihre gebuchten Veranstaltungen zugreifen. Bitte schauen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner nach, sollten Sie keine Bestätigung erhalten.

Bitte beachten Sie, dass Sie über Ihr ›Konto‹ nur sich selbst anmelden. Sollten Sie ein*n Kolleg*in mit anmelden wollen, so muss für diese*n ein eigenes ›Konto‹ angelegt werden, da wir ihn/sie sonst nicht als Teilnehmer*in erfasst haben.

Sie möchten eine andere Person anmelden...

Sie wurden gebeten, eine andere Person anzumelden (bspw. Ihre*n Chef*in) oder möchten Ihre*n Kolleg*in, Referendar*in oder ein*e Student*in mit anmelden? Dann legen Sie bitte für jede Person ein eigenes ›Konto‹ an, da wir über die dort hinterlegten Daten die Teilnehmer*innen verwalten. Sekretariate legen die ›Konten‹ bitte unter dem Namen der Teilnehmer*innen an.

  • Falsch: Frau Müller aus dem Sekretariat von Meier, Schmidt & Koll. meldet RA Meier und RAin Schmidt an und verwendet nur ein Konto, das sie unter ihrem eigenen Namen eingerichtet hat – als Teilnehmer*in wird uns dann nur Frau Müller bekannt. Die zweite Anmeldung wird als fehlerhafte Doppelanmeldung interpretiert. RA Meier und RAin Schmidt erhalten kein Material und tauchen auch nicht auf den Teilnahmelisten auf.
  • Richtig: Frau Müller aus dem Sekretariat von Meier, Schmidt & Koll. meldet RA Meier und RAin Schmidt an. Sie meldet beide jeweils getrennt an und erzeugt damit für jeden von beiden ein ›Konto‹. RA Meier und RAin Schmidt sind richtig registriert.
Sie haben Ihre Zugangsdaten vergessen...

Sie können Ihr Passwort zurücksetzen. Sollten Sie nicht sicher sein, mit welcher Ihrer (möglicherweise zahlreichen) E-Mailadressen Sie sich angemeldet hatten, suchen Sie einfach im Posteingang (oder auch im Spamordner) nach einer Bestätigungsmail von uns 

Was passiert mit Ihren Daten?

Ihre bei der Anmeldung übermittelten Daten werden ausschließlich zur Teilnehmer*innenverwaltung des Strafverteidigertages genutzt. Dazu zählt:

  • der Versand von Material und Rechnung
  • der Versand von Teilnahmezertifikaten
  • die Information über Organisatorisches, Inhalte und Material rund um die Veranstaltung
  • die Information über die jeweils folgende Veranstaltung

Wir reichen diese Daten weder weiter, noch nutzen wir sie für Werbezwecke. Sie erhalten über die unmittelbar mit der Veranstaltung verknüpfte Kommunikation einmalig an die von Ihnen hinterlegte E-Mailadresse einen Hinweis auf die Folgeveranstaltung.

Um das Risiko von Datenklau und -missbrauch im Internet zu minimieren, werden online nur die Daten erfasst, die zur Teilnehmer*innenverwaltung unbedingt notwendig sind. Daten über die Teilnahme an Arbeitsgruppen, Kontodaten, Zahlungseingänge etc. werden von uns ausschließlich offline verwaltet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Jede*r Teilnehmer*in benötigt ein eigenes ›Konto‹.

Anmeldung zum 46. Strafverteidigertag

Bitte wählen Sie das für Sie passende ›Ticket‹.

Die vergünstigte Teilnahme für Mitglieder steht ausschließlich Mitgliedern der ausrichtenden Strafverteidigervereinigungen →  zu.

Als ›junge Kolleg*innen‹ gelten Strafverteidiger*innen, deren Zulassung zur Anwaltschaft nicht mehr als drei Jahre zurückliegt.

Die Anmeldung ist verbindlich. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Dies kann einige Minuten dauern. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner, sollten Sie keine Bestätiugungsmail in Ihrem Postfach finden.

ERWERB UND STORNIERUNG

Es kann nur die Teilnahme an der gesamten Veranstaltungen gebucht werden, die Buchung einzelner Programmpunkte ist nicht möglich.

Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit, ihre Anmeldung zum Strafverteidigertag zu folgenden Konditionen zu stornieren:

  • bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung behalten wir eine Stornierungsgebühr von 25 Prozent des Teilnahmebeitrags ein,
  • ab 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung behalten wir eine Stornierungsgebühr von 50 Prozent des Teilnahmebeitrags ein,
  • ab 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren ausgeschlossen.

Verbraucher gem. § 13 BGB haben gem. § 355 BGB ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, von dem schriftlich Gebrauch gemacht werden muss.