Heft 16 |
April 2021
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Dr. Anne-Katrin Wolf, LL.M. (London)
Rechtspopulistische Narrative unter dem Deckmantel ›frauenschützender‹ Forderungen. Der Beitrag war Teil des Moduls zu Sexualität und Strafe des ONLINE FORUM STRAFVERTEIDIGUNG.

rechtspopulisten, rechtspolitik und sexualität

Das Thema dieses kurzen Beitrages ist weit, zu weit, um ihm mit einer begrenzten Zeichenzahl gerecht zu werden. Der Beitrag will (und kann) daher nur ein Schlaglicht sein. Ein Schlaglicht auf die These, dass Rechtspopulisten unter dem Deckmantel frauenschützender Forderungen ein reaktionäres Verständnis von Sexualität verbreiten, das in kriminalpolitische Forderungen nach mehr und härterer Strafe und in rassistische Ressentiments eingekleidet wird. In den Fokus genommen wird beispielhaft die Berichterstattung der Partei Alternative für Deutschland (AfD),(1) die gefundenen Ergebnisse lassen sich aber auf andere rechtspopulistisch agierende Gruppierungen übertragen.

Wenn es in einem Artikel zu rechter Kriminalitätspolitik schon im Jahr 2016 hieß, dass man eigentlich »müde« sei, der »rechtspopulistische(n) Konstruktionen« des kriminellen Ausländers entgegenzutreten,(2) haben die Entwicklungen der vergangenen vier Jahre das Anschreiben gegen eben diese Motive und Narrative umso notwendiger gemacht. Sexualität, patriarchale Rollenverständnisse und rassistische Täter/Opfer-Bilder dienen noch immer und auch immer verbreiteter als Grundlage, um eine ausländer- und insbesondere auch islamfeindliche (Kriminalitäts-)Politik zu verfolgen. 

Mit Adorno lässt sich das Vorgehen von Rechtspopulisten auch mehr als 50 Jahre nach seinem Vortrag wie folgt zusammenfassen:

»Die Propaganda ist vor allem darin genial, daß sie bei diesen Parteien und diesen Bewegungen die Differenz, die fraglose Differenz zwischen den realen Interessen und den vorgespiegelten falschen Zielen ausgleicht.«(3)

Köln – die Weiterführung bestehender Narrative

Die Ereignisse des Jahreswechsels 2015/2016 sollen hier (noch einmal) Ausgangspunkt, keinesfalls aber Schwerpunkt sein. Der Begriff ›Köln‹ steht wie kein anderer »für die ambivalenten Verflechtungen von Rassismus, Sexismus und Feminismus in der Gegenwart« und gleichzeitig für die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit dieser Verflechtung und der selbstkritischen Reflexion.(4)

Sogar die Wochenzeitung Die Zeit präsentierte zwei Wochen nach Köln im Dossier die Überschrift »Wer ist der arabische Mann – Gibt es ihn überhaupt? Ein Erklärungsversuch. Und Begegnungen im Milieu der Täter von Köln«(5) und warf damit immerhin auf der Titelseite die Idee auf, dass es eine Kategorie »arabischer Mann« oder gar »arabischer Sexualstraftäter« geben könnte. Auch wenn dies zu Beginn des Dossiers eine Klarstellung erfährt, reproduzierte schon der gewählte Titel selbst Klischees und erklärte der Artikel den »arabischen Mann« zum »Wissensobjekt«.(6) Damit wurde nach Köln – nicht nur, aber sogar in der Zeit – ein Wahrheitsanspruch(7) etabliert, nach dem: 

»Geflüchtete, zumindest alle männlichen und muslimischen, eine sexuelle Gefahr für deutsche Frauen darstellen, und dass das nicht geduldet werden könne.«(8)

Köln ist damit einerseits eine Markierung, ein Ereignis, das die Debatte über Rassismus und Feminismus, aber auch über die strafrechtliche Behandlung von sexualisierter Gewalt neu justiert hat.(9) Andererseits ist es eben nicht so, dass die Ereignisse von Köln tatsächlich ein Wendepunkt sind, weil rechtsextreme Gruppierungen und Parteien schlicht auf schon lange genutzte Narrative zurückgreifen konnten.(10) 

Auch wenn die gewählten Narrative also keinesfalls neu waren, zeigte sich an Köln einmal mehr, wie sehr das Sprechen über Sexualität und das geschaffene Bild von einer geschlechtergerechten Gesellschaft für rassistische Zwecke instrumentalisiert werden können.(11) Ausgehend von der Annahme der eigenen geschlechtergerechten Gesellschaft scheint es für rechtspopulistische Parteien und Interessenvertreter ein Leichtes den »Andere[n]« zu konstruieren, dessen kulturelle Prägung grundlegend »frauenverachtend und patriarchal« sei.(12)

»Rassismuskritische Reflexivität«(13) feministischer Debatten

Köln stellt aber auch deswegen einen Markierungspunkt dar, weil im Nachgang zu den Geschehnissen Wechselwirkungen zwischen Forderungen nach härterer Gesetzgebung gegen kriminelle Geflüchtete und feministischen Kampagnen entstanden sind. 

In Bezug auf die Diskussionen rund um die Silvesternacht setzten zwar zahlreiche Feminist*innen mit dem #ausnahmslos ein Zeichen dahingehend, sich nicht durch rassistische Bewertungen einnehmen zu lassen. Wie auch später die Me-too-Bewegung gelang und gelingt es noch zu wenig, Themen wie Mehrfachdiskriminierung und white privileges in feministische Debatten einzubeziehen.(14) Zugleich müssen Wechselwirkungen zwischen feministischen und kriminalpolitischen Forderungen verstärkt Beachtung finden. 

Anliegen feministischer und gleichzeitig strafrechtsliberaler Bewegungen muss es daher sein, die eigenen Forderungen nicht durch rechtspopulistische Stimmen instrumentalisieren zu lassen und zugleich im Sinne einer »rassismuskritischen Reflexivität«(15) einen kritischen Blick auf Forderungen und Errungenschaften zu werfen. Gleichzeitig darf das Thema Schutz von Frauen vor (sexualisierter) Gewalt, auch mit strafrechtlichen Mitteln, nicht unbesetzt bleiben und dadurch der Meinungsbildung durch Rechtspopulisten überlassen werden. Denn einerseits darf der Schutz von Frauen nicht für rechtspopulistische Zwecke instrumentalisiert, andererseits dürfen Sexualstraftaten nicht als ›privates‹ Delikt aus öffentlichen Debatten zurückgedrängt werden. 

Um aber einen kritischen Umgang zu ermöglichen, muss man verstehen, welcher Mittel und welcher Sprache sich die Rechtspopulisten im Kontext von Sexualität bedienen. 

Die Bilder und Sprache der Rechten – Unwahrheit und Wahrheit

Von Rechtspopulisten werden Ereignisse sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt nicht genutzt, um über Formen von Gewalt zu sprechen, sondern um vermeintlich defizitäre kulturelle und religiöse Unterschiede des ›Fremden‹ in Szene zu setzen.(16) Dabei ist der offenkundig als rechtsextrem identifizierbare und nicht mehr akzeptierte »genetische Rassismus«(17) von einem Kulturrassismus(18) abgelöst worden, mit dem breitere Teile der Gesellschaft erreicht werden soll. 

Dieser Kulturrassismus bedient sich zwei unterschiedlicher Arten von Informationstechniken:

Erstens ist eine Berichterstattung mit (offensichtlich) falschen Informationen zu beobachten, deren Duktus das Dargestellte zur Allgemeinkenntnis werden lässt.(19) So heißt es beispielsweise in einem Facebook-Post der AfD aus Juni 2018:

»Besonders das weibliche Geschlecht im giftgrünen Willkommensland Baden-Württemberg scheint besonders betroffen zu sein, vergeht doch dort kein Tag ohne Horrormeldungen über das Leid der Einheimischen, die von vorgeblichen ›Schutzsuchenden‹ sexuell missbraucht wurden.«(20)

Zudem werden im Rahmen dieser Informationspolitik häufig Sexualstraftaten, die als besonders grausam anmuten, etwa ein AfD-Politiker erklärt:

»Früher waren Gruppenvergewaltigungen in Deutschland nahezu unbekannt. Heute sind sie fast an der Tagesordnung. Die bekannt gewordenen Fälle lassen vermuten: Die Ausbreitung dieses abscheulichen Verbrechens hat mit dem soziokulturellen Hintergrund bestimmter Migranten zu tun.«(21) 

Die Junge Alternative fordert eine abendliche Ausgangssperre für alle männlichen Flüchtlinge, »um die Sicherheit […] vor allem der Frauen in Deutschland zu erhöhen.«

Statistisch belegen lassen sich diese Behauptungen nicht; dieser Versuch wird aber auch gar nicht unternommen. Nach der offiziellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) war die Kriminalität etwa 2018 im zweiten Jahr in Folge zurückgegangen.(22) Weder für deutsche noch für nichtdeutsche Täter lässt sich aus der PKS ein signifikanter Anstieg von überfallartigen Übergriffen und Vergewaltigungen in Gruppen ablesen.(23) Davon, dass Gewalttaten regelmäßig im häuslichen Kontext stattfinden und auch ein Problem der Mehrheitsgesellschaft sind, wird dagegen keine Notiz genommen.

Zweitens bedienen sich Rechtspopulisten einer Technik, die »auch das Wahre in den Dienst einer unwahren Ideologie«(24) stellt. Dabei wird über Straftaten berichtet, die sich ereignet haben. Das dahinter stehende politische Ziel im Blick, sind diese Straftaten zum einen mit Bedacht ausgewählt und zum anderen wird der Einzelfall bewusst zur Normalität stilisiert.(25) Wenn also Berichte über Sexualstraftaten auf tatsächlichen Ereignissen basieren, ist zu fragen, mit welchem ideologischen Ziel dies öffentlich aufgegriffen wird. Nur so kann der Missbrauch der Wahrheit für die Unwahrheit aufgespießt werden.(26)

In einer Untersuchung, die 242 Pressemitteilungen der AfD aus dem Jahr 2018 analysierte, in denen über strafbare Handlungen berichtet wurde, wird diese zweite Technik der Rechtspopulisten eindrücklich belegt.(27) Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Berichterstattung der AfD »Delikte vorrangig danach ausgewählt [werden], dass die Tatverdächtigen ausländisch, männlich und jung sind«.(28) Während in der PKS 2018 65,5 Prozent aller Täter deutscher Staatsangehörigkeit waren, sind es in der untersuchten Berichterstattung der AfD nur 2,5 Prozent, wohingegen die Nationalität im Übrigen mehrheitlich unbestimmt bleibt (50,7 Prozent) oder vorrangig Ausländer als Täter benannt werden (46,8 Prozent). Soweit Deutsche als Täter benannt werden, wird dies etwa dadurch relativiert, dass der Tatbeitrag gering war oder es sich um eine aus dem Ausland stammende Person mit deutscher Staatsangehörigkeit handele.(29)

Derartigen Zahlen wird von Seiten der Rechtspopulisten ganz im Sinne der ersten Technik entweder entgegengesetzt, dass die Statistik nicht stimme, oder nicht angemessen abgebildet werde und dieser Umstand sich durch Einbürgerungen verschlimmere. So erklärte der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hess: »Nur wenn wir den Anteil von Migranten an den deutschen Tatverdächtigen kennen, wissen wir, wie sehr die verheerende Migrationspolitik tatsächlich die Sicherheit der Frauen beeinträchtigt.«(30) 

Ressentiments unter dem Deckmantel des Frauenschutzes

Dass rechte Strömungen sich für ihre Ziele insbesondere der Sexualstraftaten bedienen, ist kein Zufall: erstens sind Sexualstraftaten das Gewaltdelikt, das »uns am meisten gendert«(31) und damit auch die bevorzugte binäre Geschlechterordnung perpetuiert, zweitens ist sexualisierte Gewalt ohnehin schon erheblich gesellschaftlich aufgeladen, drittens lassen sich dabei rassistische Ressentiments bedienen, indem bestimmte Täter- und Opferbilder bedient werden.(32)

Sowohl hinter den Unwahrheiten als auch hinter den gut gefilterten Wahrheiten verbergen sich reaktionäre Vorstellungen von Geschlechterrollen und Formen von Sexualität außerhalb heteronormativer Bilder sowie rassistische Ressentiments in Verbindung mit einer harten ›Law and Order‹-Politik. Das zeigt sich beispielhaft auch an den Forderungen des Grundsatzprogrammes der AfD.

Ganz grundsätzlich postuliert das Programm: »Der Islam gehört nicht zu Deutschland«. In der ständig wachsenden Anzahl der Muslime sieht die AfD eine große Gefahr für den Staat und die Werteordnung.(33) Die Junge Alternative fordert weitergehend eine abendliche Ausgangssperre für alle männlichen Flüchtlinge, »um die Sicherheit […] vor allem der Frauen in Deutschland zu erhöhen.«(34)

Demgegenüber sollen die traditionelle Familie gestärkt und dem »Gender-Mainstreaming-Projekt« entgegen gewirkt werden, das eine »Stigmatisierung traditioneller Geschlechterrollen« propagiere.(35) Eine Feindlichkeit gegen nicht heteronormative Sexualitätsvorstellungen zeigt sich sehr deutlich, wenn es weiterheißt: »Eine einseitige Hervorhebung der Homo- und Transsexualität im Unterricht lehnen wir […] entschieden ab […] Unsere Kinder dürfen in der Schule nicht zum Spielball der sexuellen Neigungen einer lauten Minderheit werden.«(36)

Auch der öffentlichen Fokussierung auf Straftaten und Strafverfolgung verleiht die AfD in ihrem Grundsatzprogramm Ausdruck – wenn auch nicht zugeschnitten auf bestimmte Gruppen von Straftätern. So fordert die AfD eine konsequentere Bestrafung, auch von Kindern ab 12 Jahren und die Möglichkeit, Untersuchungshaft anzuordnen, sobald der dringende Tatverdacht eines Verbrechens vorliege.(37) Unter dem Deckmantel des Opferschutzes sollen »nicht therapierbare alkohol- und drogenabhängige sowie psychisch kranke Täter, von denen erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, […] nicht in psychiatrischen Krankenhäusern, sondern in der Sicherungsverwahrung« untergebracht werden. Der »Täterschutz« dürfe dem gegenüber nicht weiter »ausufern«.(38) 

Damit legt das Grundsatzprogramm den Grundstein für die propagierte härtere Verfolgung bestimmter Tätergruppen. Für die Zwecke der Propaganda einer anti-muslimischen Migrationsfeindlichkeit(39) werden rassistische Klischees des fremden Sexualstraftäters mit patriarchalen Schutzansprüchen gegenüber Frauen verwoben. Zugleich werden sexualisierte Gewalt und patriarchale Herrschaftsansprüche ausschließlich als Probleme der ›Anderen‹, konkret der muslimischen(40) Bevölkerung dargestellt. Sofern vorgeblich frauenschützende Forderungen gestellt werden, werden sie verknüpft mit rassistischen Ressentiments. Im Widerspruch dazu hat rechte, rassistische, antisemitische und antilinke Gewalt in vielen Fällen eine geschlechtsbezogene, antifeministische Komponente,(41) etwa wenn Frauen mit Vergewaltigungsphantasien bedroht werden, weil sie sich in der Öffentlichkeit gegen rechte Parolen positionieren. 

Auch wenn Hestermann/Hoven in ihrer Untersuchung keine besondere Fokussierung auf die Opferdarstellung feststellen konnte, geht mit den aufgezeigten Darstellungen implizit ein bestimmtes Opferbild einher – geschützt werden sollen die ›weißen/deutschen‹ Frauen vor den Vergewaltigungen durch die ›Anderen‹.(42) Gleichzeitig ist die »weiße Frau als Opfer« eingebettet in ein patriarchales Denken, das sich wiederum in das propagierte Bild der traditionellen Rollenverteilung einfügt. Zugleich wird Gewalt gegen andere Personen, etwa aufgrund einer in diesem Gesellschaftsbild nicht erwünschten sexuellen Orientierung unsichtbar gemacht.(43) Es gibt klare Täter-Opfer-Narrative, die einerseits die Mehrheitsgesellschaft ansprechen sollen und gleichzeitig zielgerichtet die unerwünschten Gruppen ausschließen und ihre Sichtbarkeit beschränken. Soweit sich die AfD dagegen als offen gegenüber nicht heteronormativer Lebensverhältnisse zeigt, so geschieht auch dies regelmäßig nur in Abgrenzung zur angeblichen Homophobie des Islam. Gleichzeitig wird eine Haltung verfolgt, die eben keine umfassende Anerkennung gebietet, sondern höchstens eine Akzeptanz verbunden mit der völligen Anpassung an mehrheitsgesellschaftliche, hetero-normative Vorgaben(44) – das spiegelt sich im Grundsatzprogramm und der Haltung rechter Parteien zu reproduktiven Rechten und Rechten von Homosexuellen oder Transpersonen wieder.(45)

Kriminalistischen Beobachtungen rückgängiger Kriminalität oder Erklärungsansätzen, wie etwa einer erhöhten Anzeigebereitschaft, wird mit plakativen Bildern begegnet, die den ›Law and Order‹-Ansatz als richtig bestätigen. Der Staat soll aber nur bestimmte Täter härter bestrafen, auch Selbstjustiz scheint in den Aufrufen als Option zumindest nicht ausgeschlossen. Demgegenüber steht die verharmlosende Bezeichnung von häuslicher Gewalt gegen Frauen als »Beziehungstaten« oder »Familiendramen«.(46)

Mit dem Erkennen der Formen rechtspopulistischer Meinungsbeeinflussung und ihrer Dekonstruktion kann es indes nicht getan sein. Notwendig ist, rechtspopulistischen Akteuren die genannten Themen nicht zu überlassen, sondern die Vielschichtigkeit von sexualisierter Gewalt und Gewalt gegen Frauen aufzuzeigen und eigene Haltungen zu entwickeln. Dazu gehören Forderungen nach einem effektiven Schutz von Frauen vor Gewalt und die Umsetzung der Istanbul-Konvention(47) in Deutschland. Ansprüche, an denen sich auch das Strafverfahren messen lassen muss. Zugleich sind Forderungen nach strafrechtlichen Instrumentarien jener von Messerschmidt formulierten rassismuskritischen Reflexion(48) zu unterziehen. Wenn strafrechtsliberale Akteure indes keine Haltung beziehen, wird es für Rechtspopulisten ein Leichtes sein, ihren Forderungen unter dem Deckmantel des Frauenschutzes öffentlichkeitswirksam Ausdruck zu verleihen. 

Dr. Anne-Katrin Wolf ist Strafverteidigerin Berlin. Sie war zuvor Mitarbeiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Projektgruppe Runder Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch und ist Mitglied der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes (djb).

Fußnoten:

Bei einem derartigen Versuch, stellt sich die Frage nach dem Umgang mit Zitaten – einerseits lässt sich regelmäßig nur durch Wortlautzitate darstellen, mit welchen Mitteln und vor allem welcher Sprache rechte und rechtspopulistische Ziele verfolgt. Andererseits werden genau dadurch Narrative wiederholt und vervielfältig. Letztlich wird hier ein Mittelweg gewählt, bei dem einige Zitate aufgegriffen, aber auf das Notwendigste beschränkt werden.
Herzog, Kriminalitätsfurcht – Kulturrassismus – rechte Kriminalpolitik, Monika Frommel zum 70. Geburtstag, Neue Kriminalpolitik Vol. 28, Nr. 3 (2016), 243-250, S. 245. 
Adorno, Aspekte des neuen Rechtsradikalismus, S. 23.
Frauen*rechte und Frauen*hass, Antifeminismus und die Ethnisierung von Gewalt, S. 121, daraus entnommen das Zitat von Hark/Villa, 2017:10.
Bernd Ulrich, Zeitartikel vom 14. Januar 2016, abrufbar unter: https://www.zeit.de/2016/03/sexismus-fluechtlinge-islamismus-araber-frauen; das Beispiel wird angeführt bei Dietze, Sexueller Exzeptionalismus, S. 52.
Dietze, Sexueller Exzeptionalismus, S. 52.
Die Feststellungen zum Wahrheitsanspruch entwickelt Dietze, Sexueller Exzeptionalismus, S. 52; in diese Richtung auch Hark/Villa, Unterscheiden und herrschen, Ein Essay zu den ambivalente n Verflechtungen von Rassismus, Sexismus und Feminismus in der Gegenwart, Diese ganze verrottete Gegenwart, Plädoyer für die Freundschaft zur Welt, S. 20.
Dietze, Sexueller Exzeptionalismus, S. 52. 
Hark/Villa, Unterscheiden und herrschen, Ein Essay zu den ambivalente n Verflechtungen von Rassismus, Sexismus und Feminismus in der Gegenwart, Diese ganze verrottete Gegenwart, Plädoyer für die Freundschaft zur Welt, S. 19 f.
10 Frauen*rechte und Frauen*hass, Antifeminismus und die Ethnisierung von Gewalt, S. 125 mit Verweis auf Christian Werthschule, 2017, APuZ und einem umfassenden Überblick zum Islam als „Feindbild“ rechter Strömungen 
11 Siehe zu Motiven im Kolonialismus Dietze, Sexueller Exzeptionalismus, S. 52 sowie zur Instrumentalisierung von Köln, S. 124 f.
12 Messerschmidt, Nach Köln – sprechen über Sexismus und Rassismus, Vortrag bei einer vom Netzwerk für Rassismuskritische Migrationspädagogik in Baden-Württemberg organisierten Veranstaltung an der Universität Tübingen am 28. Januar 2016, abrufbar unter https://www.rassismuskritik-bw.de/nach-koeln-sprechen-ueber-sexismus-und-rassismus/. 
13 Messerschmidt, Nach Köln – sprechen über Sexismus und Rassismus, Vortrag bei einer vom Netzwerk für Rassismuskritische Migrationspädagogik in Baden-Württemberg organisierten Veranstaltung an der Universität Tübingen am 28. Januar 2016, abrufbar unter https://www.rassismuskritik-bw.de/nach-koeln-sprechen-ueber-sexismus-und-rassismus/. 
14 Frauen*rechte und Frauen*hass, Antifeminismus und die Ethnisierung von Gewalt, S. 98.
15 Messerschmidt, Nach Köln – sprechen über Sexismus und Rassismus, Vortrag bei einer vom Netzwerk für Rassismuskritische Migrationspädagogik in Baden-Württemberg organisierten Veranstaltung an der Universität Tübingen am 28. Januar 2016, abrufbar unter https://www.rassismuskritik-bw.de/nach-koeln-sprechen-ueber-sexismus-und-rassismus/, vgl. zum Postulat selbstkritischer Reflexion auhc Hark/Villa, Unterscheiden und herrschen, Ein Essay zu den ambivalente n Verflechtungen von Rassismus, Sexismus und Feminismus in der Gegenwart, Diese ganze verrottete Gegenwart, Plädoyer für die Freundschaft zur Welt, S. 22.
16 Messerschmidt, Nach Köln – sprechen über Sexismus und Rassismus, Vortrag bei einer vom Netzwerk für Rassismuskritische Migrationspädagogik in Baden-Württemberg organisierten Veranstaltung an der Universität Tübingen am 28. Januar 2016, abrufbar unter https://www.rassismuskritik-bw.de/nach-koeln-sprechen-ueber-sexismus-und-rassismus/.
17 Herzog, Kriminalitätsfurcht – Kulturrassismus – rechte Kriminalpolitik, Monika Frommel zum 70. Geburtstag, Neue Kriminalpolitik Vol. 28, Nr. 3 (2016), 243-250, S. 247.
18 Herzog, Kriminalitätsfurcht – Kulturrassismus – rechte Kriminalpolitik, Monika Frommel zum 70. Geburtstag, Neue Kriminalpolitik Vol. 28, Nr. 3 (2016), 243-250, S. 247; Çiçek/Messerschmidt, Anfeindung der Differenz. Nation und Geschlecht in der deutschen Migrationsgesellschaft, S. 113, Çiçek/Messerschmidt verwenden den Begriff »Kulturnationalismus«.
19 Siehe zu diesem Vorgehen die Feststellungen bei Adorno, Aspekte des neuen Rechtsradikalismus, S. 44.
20 Post auf der Facebook-Seite der AfD vom 20. Juni 2018, https://www.facebook.com/alternativefuerde/photos/a.542889462408064/1921143224582674/?type=3&comment_id=1921371244559872&reply_comment_id=1921392534557743&comment_tracking=%7B%22tn%22%3A%22R%22%7D, zuletzt abgerufen am 28.03.2020.
 21 https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2019/afd-fordert-migrationshintergrund-von-straftaetern-klar-benennen/, Zitat Martin Hess, zuletzt abgerufen am 28.03.2020.
22 Hestermann/Hoven, Kriminalität in Deutschland im Spiegel von Pressemitteilungen der Alternative für Deutschland (AfD), KriPoZ, 1/2020, Verweis auf PKS 2018, S. 26.
23 Wobei eine Vergleichbarkeit der Zahlen für die Zeit vor 2009 aufgrund der Echttäterzählung nicht besteht. 
24 Adorno, Aspekte des neuen Rechtsradikalismus, S. 39. 
25 Hestermann/Hoven, in Deutschland im Spiegel von Pressemitteilungen der Alternative für Deutschland (AfD), KriPoZ, 1/2020.
26 Adorno, Aspekte des neuen Rechtsradikalismus, S. 39. 
27 Hestermann/Hoven, Kriminalität in Deutschland im Spiegel von Pressemitteilungen der Alternative für Deutschland (AfD), KriPoZ, 1/2020.
28 Hestermann/Hoven, Kriminalität in Deutschland im Spiegel von Pressemitteilungen der Alternative für Deutschland (AfD), KriPoZ, 1/2020.
29 Hestermann/Hoven, Kriminalität in Deutschland im Spiegel von Pressemitteilungen der Alternative für Deutschland (AfD), KriPoZ, 1/2020.
 30 https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2019/afd-fordert-migrationshintergrund-von-straftaetern-klar-benennen/, Zitat Martin Hess, zuletzt abgerufen 28.03.2020.
31 Frauen*rechte und Frauen*hass, Antifeminismus und die Ethnisierung von Gewalt, S. 97, Verweis auf Sanyal 2017:18.
32 Frauen*rechte und Frauen*hass, Antifeminismus und die Ethnisierung von Gewalt, S. 97 f.
33 Grundsatzprogramm, S. 98, abrufbar unter https://cdn.afd.tools/wp-content/uploads/sites/111/2018/01/Programm_AfD_Druck_Online_190118.pdf, zuletzt abgerufen am 28.03.2020.
34 Fachinformation zu Teilorganisationen der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD), abrufbar unter: https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/zur-sache/zs-2019-002-fachinformation-zu-teilorganisationen-der-partei-alternative-fuer-deutschland-afd, zuletzt abgerufen am 28.03.2020.
35 Grundsatzprogramm, S. 80, abrufbar unter https://cdn.afd.tools/wp-content/uploads/sites/111/2018/01/Programm_AfD_Druck_Online_190118.pdf, zuletzt abgerufen am 28.03.2020.
36 Grundsatzprogramm, S. 107, abrufbar unter https://cdn.afd.tools/wp-content/uploads/sites/111/2018/01/Programm_AfD_Druck_Online_190118.pdf, zuletzt abgerufen am 28.03.2020.
37 Grundsatzprogramm, S. 48, abrufbar unter https://cdn.afd.tools/wp-content/uploads/sites/111/2018/01/Programm_AfD_Druck_Online_190118.pdf, zuletzt abgerufen am 28.03.2020. 
38 Grundsatzprogramm, S. 50, abrufbar unter https://cdn.afd.tools/wp-content/uploads/sites/111/2018/01/Programm_AfD_Druck_Online_190118.pdf, zuletzt abgerufen am 28.03.2020.
39 Çiçek/Messerschmidt, Anfeindung der Differenz. Nation und Geschlecht in der deutschen Migrationsgesellschaft, S. 113; vgl. auch Fachinformation: Einstufung des »Flügel« als erwiesen extremistische Bestrebung, abrufbar unter https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/zur-sache/zs-2020-002-fachinformation-einstufung-des-fluegel-als-erwiesen-extremistische-bestrebung, zuletzt abgerufen am 28.03.2020.
40 Siehe Hestermann/Hoven, Kriminalität in Deutschland im Spiegel von Pressemitteilungen der Alternative für Deutschland (AfD), KriPoZ, 1/2020: danach wurden insbesondere Taten von Tätern afghanischer, irakischer oder syrischer Herkunft benannt, tatsächlich gehen diese mit insgesamt 5,2 % in die Kriminalstatistik ein, während sie bei der AfD 47 % der Nennungen ausmachen. Täter anderer europäischer Nationalitäten wurden dagegen kaum benannt. 
41 Frauen*rechte und Frauen*hass, Antifeminismus und die Ethnisierung von Gewalt, S. 88.
42 Frauen*rechte und Frauen*hass, Antifeminismus und die Ethnisierung von Gewalt, dort die „eigenen“ Frauen, S. 167.
43 Frauen*rechte und Frauen*hass, Antifeminismus und die Ethnisierung von Gewalt, S. 169. 
44 Dietze, Sexueller Exzeptionalismus, S. 30 mit Verweis auf Hark/Mike und die Ausdruck »Heteronormalisierung nicht hetero-sexueller Lebensverhältnisse«.
45 Siehe dazu die Ausführungen Frauen*rechte und Frauen*hass, Antifeminismus und die Ethnisierung von Gewalt, S. 68 ff.
46 Dietze, Sexueller Exzeptionalismus, S. 31. 
47 Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 17. Juli 2017, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 19.
48 Messerschmidt, Nach Köln – sprechen über Sexismus und Rassismus, Vortrag bei einer vom Netzwerk für Rassismuskritische Migrationspädagogik in Baden-Württemberg organisierten Veranstaltung an der Universität Tübingen am 28. Januar 2016, abrufbar unter https://www.rassismuskritik-bw.de/nach-koeln-sprechen-ueber-sexismus-und-rassismus/.

freispruch ist das Mitgliederorgan der Strafverteidigervereinigungen und erscheint i.d.R. halbjährlich beim Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen. Redaktion: Mandy Schultz, Thomas Uwer.

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