aktuelle stellungnahmen und analysen

AG Ergebnisse des 45. Strafverteidigertages

Vom 1. bis 3. März 2024 haben mehr als 800 Strafrechtsexpert*innen – Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Vertreter*innen der Wissenschaft und der Justiz – über aktuelle Entwicklungen im Straf- und Strafprozessrecht beraten.
Die Tagung hat per Mehrheitsabstimmung im Plenum beschlossen, die folgenden Thesen und Forderungen aufzustellen.

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Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation

Der Einsatz sog. VP greift tief in die Grundrechte der Ausgespähten ein, auch in Fällen, in denen (noch) keine Anstiftung zu Straftaten stattfindet. Dies geschieht verdeckt, unter Täuschung, ohne gesetzliche Rechtfertigung, ohne Belehrung und vor allem: ohne effektive geschweige denn unabhängige Kontrolle. Der Einsatz von V-Personen zum Zwecke der Strafverfolgung ist daher grundsätzlich zu missbilligen.
Die staatliche Tatprovokation ist der Sündenfall des Rechtsstaats; sie muss in jeder Form unzulässig sein. 

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Wiederaufnahme zu Ungunsten : § 362 Nr. 5 StPO

Rechtssicherheit ist dem Rechtsstaatsprinzip ebenso inhärent wie die Frage nach der materiellen Gerechtigkeit. Beide Prämissen können als Bestandteile des in Art. 20 Abs. 3GG verkörperten Prinzips gesehen werden. Anders als der materiellen Gerechtigkeit hat der Verfassungsgeber mit Art. 103 Abs. 3 GG der Rechtssicherheit durch das Institut der Rechtskraft eine eigene, nicht unter Gesetzesvorbehalt stehende grundrechtsgleiche Garantie eingeräumt. Mit dieser Garantie in Form der lex specialis des Art. 103 Abs. 3 GG hat er damit für die Frage der Doppelverfolgung eine verfassungsinhärente Entscheidung im Fall des Konflikts zwischen dem Streben nach materieller Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit getroffen. Kern des Art. 103 Abs. 3 GG in diesem Sinne ist es mithin, dass das im Grundgesetz normierte Ergebnis der verfassungsgesetzgeberischen Abwägung zwischen materieller Gerech-tigkeit und Rechtssicherheit verkörpert wird. Dies ist nicht nur als Wertentscheidung der Verfassung zu respektieren, sondern schon aufgrund der Normhierarchie eigener Ausgestaltung und »Neuabwägung« des einfachen Gesetzgebers entzogen.

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Stellungnahme: Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts

Die Strafverteidigervereinigungen begrüßen die Initiative des Bundesministeriums der Justiz, die Pflicht zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung gesetzlich zu regeln. Die wortgetreue Dokumentation des strafgerichtlichen Hauptverfahrens wird seit langem von einer Mehrzahl der Verbände sowie von der Strafrechtswissenschaft gefordert. Auch die Strafverteidigervereinigungen haben wiederholt die Notwendigkeit einer umfassenden Ton- und nach Möglichkeit auch Bild-Ton-Aufzeichnung betont und die Einführung einer verpflichtenden technischen Dokumentation der Hauptverhandlung gefordert.

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Stellungnahme: Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung

Die Strafverteidigervereinigungen begrüßen die Initiative des Bundesministeriums der Justiz, die Pflicht zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung gesetzlich zu regeln. Die wortgetreue Dokumentation des strafgerichtlichen Hauptverfahrens wird seit langem von einer Mehrzahl der Verbände sowie von der Strafrechtswissenschaft gefordert. Auch die Strafverteidigervereinigungen haben wiederholt die Notwendigkeit einer umfassenden Ton- und nach Möglichkeit auch Bild-Ton-Aufzeichnung betont und die Einführung einer verpflichtenden technischen Dokumentation der Hauptverhandlung gefordert.

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