Ergänzend zum Strafverteidigertag besteht am Freitag vor Beginn der Tagung die Möglichkeit zur Teilnahme an einer zusätzlichen Fortbildung im Umfang von 5 Zeitstunden. Interessent*innen haben die Wahl zwischen zwei Seminaren. Diese Zusatzfortbildung ist nicht Teil des Strafverteidigertages und bedarf einer gesonderten Anmeldung.

seminar 1 : Vermögensabschöpfung in der Praxis

Referenten:
Dr. Boris Bröckers, Richter am Landgericht Berlin
Rechtsanwalt Kai Peters, Berlin.

Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung ist seit ihrer Reform aus dem Jahr 2017 in der Verteidigungspraxis zu einem bestimmenden Faktor geworden. Nicht selten entscheiden Abschöpfungsfragen die Verfahrenstaktik. Im Kontext verfahrensbeendender Absprachen können sie ein wesentliches Hindernis auf dem Weg zu einer sachgerechten Einigung bilden. Für die Verteidigung ist es deswegen unumgänglich, auf dem Gebiet der Vermögensabschöpfung auf dem neuesten Stand zu sein.

Die Veranstaltung vermittelt die aktuelle Rechtsprechung zu den wichtigsten Einzelfragen und vertieft Gesichtspunkte, die sich in der Praxis als besonders relevant erwiesen haben, sowohl aus Verteidigersicht als auch aus der Sicht eines Tatrichters. Die Dozenten sind die Autoren des im Jahr 2019 in der Gelben Reihe des C.F. Müller Verlages erschienen Praxishandbuchs »Vermögensabschöpfung im Strafverfahren« und verfügen über jahrelange praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Vermögensabschöpfung.

seminar 2 : Betäubungsmitteltrafrecht & Encro (& mehr…)

Referenten:
Rechtsanwalt Olaf D. Franke, Berlin
Rechtsanwalt Christian Lödden, LL.M., Krefeldt

Das Betäubungsmittelstrafrecht lässt uns Verteidiger*innen nicht los. Trotz der zunehmenden Entkriminalisierung weicher Drogen verschärfen sich Verfolgung und Ahndung von Betäubungsmittestraftaten. Genaue Kenntnisse zu den Besonderheiten dieser Delikte beispielsweise in Bezug auf die genaue Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme sind erforderlich ebenso wie die Lehre von den Konkurrenzen bei diesen Delikten eine besondere Herausforderung darstellt.

Rechtsanwalt Olaf D. Franke, seit fast 40 Jahren Strafverteidiger in Berlin und langjähriger Referent zum Betäubungsmittelstrafrecht in Fachanwaltskursen, wird in das Thema einführen, es vertiefen und die neueste Rechtsprechung vorstellen. Dabei werden Besonderheiten der Praxis aufgezeigt und nützliche Tipps gegeben.

Neue digitale Ermittlungsmethoden und Beweise sind nicht mehr wegzudenken aus BtM-Verfahren. Der Vortrag von Rechtsanwalt Olaf D. Franke wird daher ergänzt durch einen Beitrag von Rechtsanwalt Christian Lödden, LL.M. , Krefeld, zum Thema: »Jährlich grüßt das Kryptophone- EncroChat, SkyECC, ANOM, Exclu,… to be continued!«

Seit knapp drei Jahren gibt es eine Zeitenwende in Ermittlungsverfahren im Betäubungsmittelstrafrecht: Den Ermittlungsbehörden liegen inzwischen eine Vielzahl an Kommunikationsdaten aus den letzten vier Jahren vor, die auf völlig unterschiedliche Art und Weise von sogenannten sicheren Kryptohandys gewonnen worden sind. Dabei handelt es sich um Daten von ca. 15.000 – 20.000 Nutzern alleine in Deutschland.

Der Referent gibt einen Überblick über die Herkunft der jeweiligen Daten und deren Übermittlung an die deutschen Behörden, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten, die bisherige rechtliche Einordnung durch die deutschen und europäischen Gerichte, und legt den Schwerpunkt auf die konkreten Verteidigungsansätze (Verwertbarkeit, Datenintegrität und -authentizität, Identifikation des einzelnen Nutzers, Konkretisierung der einzelnen Taten, Einziehung) in den einzelnen Verfahrensstadien.

Ziel des Vortrags ist es, die Teilnehmer*innen in die Lage zu versetzen, betroffenen Mandant*innen unterschiedliche Verteidigungsstrategien und -möglichkeiten aufzuzeigen und durch die richtigen Fragen gegenüber den Ermittlungsbehörden, die vermeintlich eindeutigen Sachverhalte zu erschüttern.

Rechtsanwalt Christian Lödden LL.M ist als Strafverteidiger deutschlandweit in Verfahren mit EncroChat-, SkyECC- und ANOM-Bezug tätig. Er verteidigt in grenzüberschreitenden Verfahren der organisierten Kriminalität und ist vielen durch seine Fortbildungen und Veröffentlichungen zum Thema bekannt.

Anmeldung & Information

Die Seminare finden unmittelbar vor Beginn des Strafverteidigertages statt. Für die Teilnahme an einem der Fortbildungsseminare können 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO bescheinigt werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Online-Anmeldung beim Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen (siehe auch untenstehenden QR-Code).

Die Veranstaltungen finden zeitgleich statt. Sie können sich nur für eine der beiden Veranstaltungen anmelden.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen beträgt 119,00 Euro (100 € zzgl. 19% USt iHv 19€), für Nicht-Mitglieder 178,50 Euro (150€ zzgl. 19% USt iHv 28,50€), für junge Kolleg*innen (Zulassung unter 3 Jahre) 89,25 Euro (75€ zzgl. 19% USt. iHv. 14,25€).

In der Teilnahmegebühr sind Pausengetränke inbegriffen.

Tagungsort & Uhrzeit

Die Seminare finden Freitag, 12. März 2023 von 12.00 – 17.00 Uhr im Henry-Ford-Building der Freien Universität Berlin, Garystraße 35, 14195 Berlin-Dahlem statt. Sie erreichen den Tagungsort per U-Bahn mit der Linie 3 (Haltestelle Freie Universität).

Zur Anmeldung gelangen Sie hier (Link).