40 qm deutschland
Nichts für Paranoia-Afficionados: Weil alles so bleibt, wie es war, jagen die Veteranen der RAF-Verfolgung weiter nach Ruheständlern der Revolution. Von Nicolas Becker
Den Gebrüdern Grimm verdanken wir eine eindringliche, konservative deutsche Kinderseelen befriedigende Schilderung dessen, was nach 100-jährigem Zauberschlaf des soeben wachgeküssten Dornröschen geschieht:
Der Koch, der sich gerade angeschickt hatte, seinem Küchenjungen eine Ohrfeige zu verpassen, als die vergiftete Spindel die Prinzessin stach und damit sie und das ganze Schloss mit einem Schlag für so lange Zeit erstarren ließ, vollendete sein Vorhaben und ›schmierte‹ dem Gehilfen ›eine‹. Keine Verjährung, kein Strafaufschub, keine mildere Ermahnung, schon gar nicht Verzeihung. Fortsetzung des Althergebrachten wie gehabt.
Ob die Herzen manchen Strafverfolgers etwas gemein haben mit den konservativen deutschen Kinderseelen, möchte ich an dieser Stelle einmal dahingestellt sein lassen. Auch ist nichts daran zu deuteln, dass zwischen der ungehorsamen Königstochter, die das verbotene Turmzimmer betrat, und Daniela Klette Welten liegen. Trotzdem gibt einem das Bild des Kochs, der sein Vorhaben nach so langer Zwischenzeit noch genauso, wie einst beabsichtigt, zu Ende bringt, zu denken.
Wie ein wieder in den aktiven Dienst zurückgeholter, lange eingemotteter Flugzeugträger, setzte sich der Ermittlungsapparat nach 30-jährigem Moratorium wieder in Bewegung. Alle Funktionen waren jährlich überprüft, alle Inspektionstermine eingehalten worden. Die Mechaniker, Ingenieure und Kapitäne dieser schwimmenden Festung, vertraut mit allen erforderlichen Handgriffen und Riten, nunmehr meist ergraut, vielfach in den Ruhestand gewechselt. Veteranen der RAF-Verfolgung. Neue aus dem gleichen Stall waren an ihre Stelle getreten. Es lagen große Schlachten hinter ihnen, das Prozessgeschehen vor 50 oder vor 40 Jahren war Gegenstand der »Kleinen Lage« morgens im Kanzleramt gewesen. Es waren Soldaten, Polizisten, Wirtschaftsführer und hohe Beamte ermordet worden. Die relativ jungen Angeklagten kämpften mit allen Mitteln sogar mit Entführung und Suizid. Für die Hauptbeschuldigten wurde eigens ein Prozessgebäude neben der Haftanstalt errichtet, die sogenannte Mehrzweckhalle, von der man hoffte, wenn die Reihe der RAF-Prozesse geendet habe, könnten Werkbänke aufgestellt werden, an denen Strafgefangene ihrer Resozialisierung entgegenarbeiten würden. Den Vorsitzenden für den ersten großen Prozess pickte man sich eigens heraus, weil man glaubte, er sei besonders geeignet – ein Irrtum. Das war ebenso wie das Abhören von Verteidigergesprächen auch damals schon nicht rechtens. In »Staatsnotwehr« habe der verantwortliche Landes-Innenminister mit dem schönen Imperativ-Namen (Schieß) gehandelt, meinte die Staatsanwaltschaft.
Und jetzt? Mit Kanonen auf Adler oder eher auf Spatzen?
Kein Staatsfeind No. 1 mit Iso Rivolta und Beretta, der sich vor seiner Festnahme in der Frankfurter Innenstadt mit der Polizei noch ein heftiges Feuergefecht lieferte sondern eine kleine Frau im Rentenalter, die gerne Capoeira (GBA: Achtung ein Kampftanz!) tanzt und sich ihren Verfolgern auf facebook präsentiert, wo man sie allerdings nicht entdeckt (weil Terroristen so ein Medium nie benutzen würden). Ihre Festnahme geschah widerstandslos in ihrer 40qm-Wohnung durch niedersächsische und Berliner Polizisten. Diese Wohnung wurde dann ungefähr so gründlich und systematisch durchsucht wie weiland Sir Howard Carter die ähnlich große Grabkammer des Tut Ench Amun unter die Lupe nahm. Vier Tage widmeten sich die Kriminaler aus Niedersachsen der minutiösen Erfassung des Inhalts der Einraumwohnung. Jeden Tag ein neuer Fund: am zweiten Tag eine Waffe, am dritten Gold und so fort.
Es wird zwei Prozesse geben, den einen vor dem Schwurgericht in Verden, beginnend am 25. März, wegen der Banküberfälle teilweise mit Mordversuch und aussichtsreicher Rücktrittsproblematik.
Dieser Prozess findet zunächst in einem Sitzungssaal des OLG Celle statt, soll aber fortgesetzt werden irgendwann in einem zur Zeit noch im Bau befindlichen neuen Saal an geheimer Stelle. Offenbar befürchtet man Weiterungen à la Weiterstadt, wenn man den zukünftigen Sitzungsort schon während der Baumaßnahmen bekannt gibt.
Die dortige Schwimmbadzerstörung wird Frau Klette neben weiteren RAF-Ansschlägen von der Bundesanwaltschaft mit ihrem Dezernenten Dr. Croissant vorgeworfen (für Paranoiker: nicht verwandt und nicht verschwägert mit dem gleichnamigen ehemaligen RAF-Verteidiger). Das GBA-Verfahren soll vor einem OLG-Senat, eventuell Frankfurt/M. angeklagt werden.
Für Paranoia-Afficionados schon interessanter sind die Begründungen mit denen Besuchserlaubnisse für den 70-jährigen, kopfschussversehrten, lebenslängliche Freiheitsstrafen verbüßt habenden Günter Sonnenberg, für den 72-jährigen Karlheinz Dellwo, nach 20 Jahren Haft Filmemacher und Gastwirt, sowie dessen Ehefrau Gabi Rollnick, 74 Jahre alt, 15 Jahre Gefängnis verbüsst, verweigert wurden. Ihre Besuche könnten zu Fluchtvorbereitungen dienen. Rollnick und Dellwo hätten schon Erfahrungen mit versuchten bzw gelungenen Gefangenenbefreiungen. Bei Christian Klar, ebenfalls 72, 26 Jahre Haft verbüsst, der nie einen Besuchsantrag für Frau Klette gestellt hatte, vermutete die Verdener Staatsanwaltschaft eine Verbindung schon vor Klettes Festnahme, weil Klar nach seiner Haftentlassung in Kreuzberg Wohnung genommen habe und Klettes Wohnung in Berlin Mitte nur wenige Kilometer Luftlinie entfernt liege. Beweismittel: Google Maps.
Auch bei der Zensur der Lektüre von Frau Klette und der an sie gerichteten Zuschriften wird peinlich darauf geachtet, dass sie nichts zu lesen bekommt, was sie in ihrem Widerstandswillen bestärkt. Die Begründungen dieser Beschlüsse haben sich in den letzten 50 Jahren fast nicht geändert. Immerhin machen sich die heutigen Zensoren nicht die Mühe, wie im 17. Jahrhundert für den Dauphin die lateinischen Klassiker eigens umzuschreiben und bei dieser Gelegenheit von galanten Stellen zu säubern. Allerdings ist die praktische Verwendbarkeit dieser Zensurbeschlüsse nicht mehr dieselbe. Früher konnte man gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters den Senat anrufen und erhielt dann kurze Zeit später einen ablehnenden Beschluss mit Oblate und schwarz-rot-goldener Kordel. Fritz Teufel, der keinen Ermittlungsrichterzensurbeschluss unangefochten ließ, verfügte deshalb zum Ende des 2. Juni-Prozesses wegen Lorenz/v.Drenkmann über einen solchen Überfluss schwarz-rot-goldener BGH-Kordeln, dass es ihm keine Mühe bereitete, seinem Verteidiger Henning Spangenberg daraus eine schwarz-rot-goldene BGH-Kippa zu häkeln.
Nicolas Becker ist Strafverteidiger in Berlin. In der Vergangenheit verteidigte er u.a. auch Mitglieder der Rote Armee Fraktion.
Der Beitrag erschien erstmals in Freispruch Heft 17 und wurde in die Printausgabe von Heft 18 übernommen.