bewährungshilfe in zeiten zunehmender punitivität
Ein Gastbeitrag über den Umgang mit zunehmender Punitivität in der Gesellschaft und in der Bewährungshilfe
Als langjähriger spezialisiert arbeitender Bewährungshelfer für Sexualstraftäter in Berlin und Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Bewährungshelfer nehme ich seit längerem wahr, dass die strafrechtspolitischen Debatten in Deutschland von einer zunehmenden Punitivität geprägt sind. Die Forderungen nach einem höheren Strafmaß, einer Absenkung der Strafmündigkeit und einer stärkeren Betonung sicherheitsorientierter Aspekte im Strafvollzug, sowie der ambulanten Sozialen Dienste der Justiz gewinnen an öffentlicher Sichtbarkeit. Bemerkenswert ist dabei, dass diese Entwicklung nicht auf einer erkennbaren Zunahme der Kriminalität basiert. Vielmehr zeigen verfügbare kriminalstatistische Daten seit Jahren eher stabile oder teilweise rückläufige Tendenzen. Häufig wird dabei die jährlich veröffentlichte polizeiliche Kriminalstatistik zu Rate gezogen und gleichzeitig fehlt eine einheitliche, leicht zugängliche Bundesstatistik der Strafrechtspflege im Hinblick auf Verurteilungen und Bewährungs- oder Führungsaufsichtsentscheidungen. Dabei sollten sich politische Debatten und Entscheidungen an empirischen Entwicklungen orientieren. Die Diskrepanz zwischen erwarteter und tatsächlicher Sicherheitslage hat eine gesellschaftliche Dimension. Strafrecht wird zunehmend als symbolisches Instrument politischer Handlungskompetenz eingesetzt. In öffentlichen Debatten dominiert häufig die naive Vorstellung, dass strengere Sanktionen automatisch zu mehr Sicherheit führen. Differenzierte Perspektiven auf Resozialisierung, soziale Ursachen von Kriminalität und die langfristige Wirksamkeit ambulanter Maßnahmen geraten dabei leicht ins Hintertreffen. Für die Bewährungshilfe ist diese Verschiebung nicht nur ein abstraktes Phänomen, sondern im Arbeitsalltag konkret spürbar, z.B. durch Stellenabbau in der Bewährungshilfe und Mittelkürzungen freier Träger in der Straffälligenhilfe.
punitivität im arbeitsalltag der bewährungshilfe
Punitivität im Arbeitsalltag der Sozialen Dienste der Justiz, insbesondere der Bewährungshilfe, zeigt sich aber auch in der schärferen Haltung von Kooperationspartnern (Führungsaufsichtsstellen, forensische Ambulanzen, LKA usw.) gegenüber Straffälligen. In der Praxis kommt es beispielweise vor, dass therapeutische Einrichtungen bei ausbleibender Kooperation unmittelbar auf sanktionsorientierte Reaktionen drängen. Wo früher stärker auf Motivations- und Beziehungsarbeit sowie alternative Interventionsstrategien gesetzt wurde, wächst der Druck, nonkonformes Verhalten zügig mit potentiell freiheitsentziehenden Konsequenzen zu beantworten. Langfristig stellt sich hier die Frage, welche Auswirkungen Punitivität auf die Sanktionspraxis hat und inwiefern Sozialarbeitende ihrer Aufgaben zukünftig erfüllen werden können, wenn sie von Kooperationspartnern grundsätzlich in Frage gestellt werden. Wir befinden uns gerade in einer Entwicklung, die eine erhöhte Risikoorientierung in der Praxis eher zur Sicherheit in der Gesellschaft beizutragen scheint, als der ganzheitliche Ansatz der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession verspricht. Wie lässt sich dies in Einklang bringen damit, dass professionelle Beziehungsarbeit, Wertschätzung und Vertrauen eher zu Veränderungsmotivation führen, als Defizitorientierung, Misstrauen und Sanktion. Die Klient:innen der Bewährungshilfe sind mehr als ein statistischer Risikofaktor in einer auf Sicherheit drängenden Umwelt. Parallel dazu ist eine Zunahme von Vollverbüßungen zu beklagen und von Anträgen auf unbefristete Führungsaufsichten. Diese Entwicklungen deuten auf eine Verschiebung hin: Weg von einer primär resozialisierungsorientierten Ausgestaltung des Sanktionenrechts, hin zu einer stärkeren Betonung von Kontrolle und Sicherung. Für die Betroffenen bedeutet dies häufig eine Verlängerung justizieller Einbindung und eine erschwerte soziale (Re-) Integration. Für die Bewährungshilfe wiederum steigen die Anforderungen an Dokumentation, Risikoabschätzung und interinstitutionelle Abstimmung. Punitivität zeigt sich aber auch in einer Steigerung der Anzahl von Weisungen und Auflagen, welche ebenfalls einen „überstrafenden“ Charakter nach einer vollverbüßten Haftstrafe haben können. Dabei darf nicht übersehen werden, dass Bewährungshilfe als resozialisierende Begleitung durch Bewährungs- und Führungsaufsichten stets in einem Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle agiert. Eine einseitige Verschiebung zugunsten kontrollorientierter Aspekte birgt die Gefahr, das professionelle Selbstverständnis Sozialer Arbeit auf den Zwangskontext zu verengen. Effektive Resozialisierung setzt kontinuierliche Kontakte in stabilen Arbeitsbeziehungen voraus, deren Handlungsspielräume auf Vertrauen bauen. Wenn sanktionsbezogene Erwartungen dominieren, kann dies die Qualität der Arbeitsbeziehung und damit letztlich auch die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen.
internationale perspektiven am beispiel österreichs
Punitive Tendenzen sind kein ausschließlich deutsches Phänomen. Im Rahmen einer Hospitation bei der Bewährungshilfe in Österreich 2025 zeigte sich, dass dort vergleichbare Entwicklungen wahrgenommen werden. Ein Teil der österreichischen Kolleginnen und Kollegen beziehen diese Entwicklungen auf einen Generationswandel innerhalb der Berufsgruppe. Dienstjüngere Fachkräfte werden in einem Arbeitsfeld tätig, das zunehmend durch Managementlogiken, Formalisierung Sozialer Arbeit und Standardisierung geprägt ist. Die fortschreitende Managerisierung Sozialer Arbeit äußert sich in erweiterten Berichtspflichten, quantitativen Steuerungsinstrumenten und einer stärkeren Orientierung an Effizienzkennzahlen. Diese Instrumente können Transparenz und Vergleichbarkeit fördern. Zugleich besteht jedoch die Gefahr, dass sie komplexe soziale Prozesse auf messbare Indikatoren verkürzen. Die österreichischen Erfahrungen verdeutlichen, dass die Herausforderung darin liegt, administrative Anforderungen mit dem fachlichen Kern sozialarbeiterischer Tätigkeit in Einklang zu bringen. Der internationale Austausch macht deutlich, dass Fragen nach Punitivität, Professionalisierung und institutioneller Steuerung in vielen europäischen Rechtsordnungen virulent sind. Gerade deshalb ist ein grenzüberschreitender Dialog über best practices und gemeinsame Leitlinien von besonderer Bedeutung. Hierbei ist zu beachten, dass die deutsche Führungsaufsicht eine ambulante Form der Maßregel ist, die in anderen europäischen Ländern gar nicht vorhanden ist.
gemeinsame verantwortung in der sicherheitsdebatte
Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Sicherheitsdebatte stellt sich abschließend die Frage nach der Rolle justiznaher Berufsverbände. Einzelne Akteure können der Dynamik punitiver Forderungen nur begrenzt entgegentreten. Notwendig ist eine Solidarisierung und Vernetzung von Organisationen, die im Strafrechtssystem Verantwortung tragen. Die berufsständischen Vertretungen der Gerichte, der Staatsanwaltschaften, der Strafverteidigung, der Bewährungshilfe und weitere Institutionen verfügen über spezifische Expertise, die verstärkt in die öffentliche Diskussion eingebracht werden sollte.
Bewährungshilfe bezogene Verbandserfahrungen aus den Bundesländern mit etablierten justiziellen Arbeitsgemeinschaften zeigen, dass koordinierte Zusammenarbeit konkrete Erfolge erzielen kann. Wo interdisziplinäre Gremien bestehen, gelingt es häufiger, fachliche Positionen zu bündeln, Reformprozesse konstruktiv zu begleiten und gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu vertreten. Eine stärkere Aufmerksamkeit auf Bundesebene könnte dazu beitragen, diese positiven Ansätze zu verstetigen und zu verbreiten.
Ziel muss es sein, die Debatte um Sicherheit und Sanktionierung wieder stärker an empirische Erkenntnisse und fachliche erfahrungsbasierte Standards rück zu beziehen. Resozialisierung ist kein Gegenpol zu Sicherheit, sondern eine ihrer zentralen Voraussetzungen. Eine Strafrechtspolitik, die diesen Zusammenhang aus dem Blick verliert oder gar negiert, riskiert langfristig ineffektive und damit kostenintensive Lösungen.
Als Vertreter der Berufsgruppe und als Bewährungshelfer wünsche ich mir eine Überwindung populistisch motivierter punitiver Vorschläge durch Chancen eröffnende Impulse.